Rechtschutzversicherung
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kann es sein, dass Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten des Rechtsstreites trägt. Ob das der Fall ist, hängt von Ihrem konkreten Versicherungsvertrag ab. Wichtig ist, dass die Rechtsschutzversicherung schon vor (!) dem Rechtsschutzfall bestanden hat. Es ist nicht möglich, eine Rechtsschutzversicherung im Nachhinein abzuschließen und so doch noch zu erreichen, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt.

Oftmals existieren in den Versicherungsverträgen auch Versicherungsausschlüsse. So ist es z.B. oft nicht möglich, für das Familienrecht eine Rechtsschutzversicherung zu erhalten. Hier ist es grundsätzlich so, dass das Familienrecht nicht versichert ist und die Kosten selbst getragen werden müssen. Aber auch auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechtes ist es oftmals so, dass beispielsweise das Widerspruchsverfahren nicht versichert ist, sondern die Rechtsschutzversicherung erst im Klageverfahren eintritt. Es gibt grundsätzlich jedoch immer die Möglichkeit, auf Kosten der Rechtsschutzversicherung eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Ich kläre für Sie gerne mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab, ob in Ihrem Falle Deckungsschutz besteht. Sollten Sie sich bereits selbst an Ihre Rechtsschutzversicherung gewandt haben und hat man Ihnen dort einen Rechtsanwalt empfohlen, beachten Sie bitte, dass Rechtsanwälte, die Vertragsanwälte einer Rechtsschutzversicherung sind, unter Umständen auch immer darauf achten, der Versicherung allzu hohe Kosten zu ersparen.