Allgemeines zum Umgangsrecht

Beide Eltern haben das Recht, aber auch die Pflicht zum Umgang mit ihrem Kind. Den Eltern obliegt es, gemeinsam eine Umgangsregelung zu erarbeiten. Es kommt immer wieder vor, dass dies den Eltern größte Schwierigkeiten verursacht und letztlich nicht gelingt. Vielfach werden die Verletzungen, die sich die Eltern gegenseitig zugefügt haben, in den Streit um das Umgangsrecht hinein getragen und hier problematisiert. Das Kind gerät aus dem Blick.

Zunächst sollte, ebenso wie bei Streitigkeiten zum Sorgerecht, das Jugendamt eingeschaltet werden. Die für Sie zuständigen Mitarbeiter dort versuchen, gemeinsam mit Ihnen als Eltern eine Lösung zu finden. Scheitert dies, ist der Gang zum Familiengericht unausweichlich.

 

Verfahrensbeistand

Im familiengerichtlichen Verfahren wird dem Kind grundsätzlich ebenso ein Verfahrensbeistand (früher Verfahrenspfleger) bestellt, wie im Sorgerechtsverfahren. Dieser versteht sich als Anwalt des Kindes. Das Gericht misst seiner Stellungnahme eine hohe Bedeutung zu, was auch für die Stellungnahmen der Mitarbeiter des Jugendamtes gilt. Nicht selten kommt es vor, dass im Umgangsverfahren die Einholung eines Sachverständigengutachtens angeordnet wird. Das Gericht folgt bei seiner Entscheidung zum Umgangsrecht in den allermeisten Fällen den Empfehlungen des Gutachtens.

 

Umgangsrecht bemalte Kinderhände

 

Zum Umgangsverfahren

Umgangsverfahren sind für alle Beteiligten, aber vor allem für das Kind eine enorme Belastung. Dem Kind bleibt der Elternstreit natürlich nicht verborgen. Die meisten Eltern wirken in dieser Situation unbewusst auf das Kind ein, um das Umgangsrecht in ihrem Sinne regeln zu lassen. Meine Aufgabe in einem Umgangsverfahren ist es, zugunsten des Kindeswohls Emotionalität aus dem Streit herauszunehmen, mit Ihnen für eine kindgerechte Lösung zu kämpfen oder Ihnen gegebenenfalls zu einem kindgerechten Nachgeben zu raten. Vor diesem Hintergrund sollten Sie eine Rechtsvertretung wählen, der Sie zutrauen, Sie durch diese schwierige Situation zu begleiten. Streckenweise ist der Anwalt-Mandant-Kontakt sehr eng und Sie müssen viel von sich und Ihrem Leben preis geben. Gerade deshalb ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Ihnen und mir der Grundstock für eine erfolgreiche Beratung und Vertretung.


 

Interessantes und Aktuelles aus dem Familienrecht

Tipps für Trennung und Scheidung

Posted on: So, 05/17/2020 - 13:30 By: Jurist-Berlin.de

Im Idealfall lassen Sie die Trennung nicht im Affekt geschehen, sondern bereiten bereits die Trennung optimal vor. Bereits vor der Trennung können Sie wichtige Weichen stellen und für eine gute Ausgangsposition im Scheidungsverfahren sorgen. Wenn Sie sich zu einer Trennung bzw. Scheidung entschieden haben, dann lassen Sie sich nicht treiben. Nehmen Sie die Sache aktiv in die Hand! 


 

Rechtsanwältin Sterrer

Ich berate und vertrete in Berlin, Kreuzberg, Tempelhof und bundesweit seit fast 15 Jahren Mandantinnen und Mandanten im Familienrecht, Arzthaftungsrecht und Sozialversicherungsrecht. Wenn Sie Fragen zum Thema haben, dann scheuen Sie sich nicht und kontaktieren mich. Schreiben Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie mich an. Beim ersten Kontakt entstehen Ihnen keine Kosten. Buchen Sie gleich hier Ihren Beratungstermin!