Onlinescheidung
Sind Sie sich in allen Belangen Ihrer Scheidung einig und wollen möglichst schnell und günstig geschieden werden, dann nutzen Sie die Möglichkeit der Onlinescheidung. Sie bereiten das Scheidungsverfahren über das Internet vor.
- Informieren Sie sich.
- Halten Sie die Urkunde über Ihre Eheschließung bzw. die beglaubigte Abschrift Ihrer Eheurkunde bereit.
- Füllen Sie das Formular zur Onlinescheidung aus.
- Senden Sie mir die Unterlagen gemeinsam mit dem Formular oder gesondert per Fax oder Email.
Ich bereite den Scheidungsantrag vor, sende Ihnen diesen zur Prüfung und reiche den Scheidungsantrag nach Ihrer Freigabe beim zuständigen Familiengericht ein. Zwar gilt vor dem Familiengericht gem. § 114 FamFG Anwaltszwang. Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung benötigen Sie aber nur einen Anwalt und können sich den für viele belastenden Gang in die Kanzlei ersparen. Andererseits können Sie jederzeit persönlich zu mir in Kontakt treten falls im Laufe des Verfahrens dennoch der Wunsch nach einem persönlichen Gespräch aufkommt.

Verständlicher Weise ist es für die meisten meiner Mandanten und Mandantinnen wichtig zu erfahren, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung sind diese Kosten gut abschätzbar. Sie können diese hier selbst ermitteln.
Wichtig: Auch wenn in Ihrem Falle eine einvernehmliche Scheidung in Betracht kommt. Gehen Sie auf "Nummer sicher" und beachten die 10 Tipps zu Trennung und Scheidung.