Informationen zur Onlinescheidung:
Die Onlinescheidung eignet sich nicht für alle Paare. Entscheidend ist, dass Sie sich im Grunde über alle Fragen, die die Scheidung und ihre folgen betreffen einigt sind und keinen Streit erwarten. Die Informationen zur Onlinescheidung sollen Ihnen helfen zu entscheiden, ob dies der passende Weg für Sie ist.
Kann man sich wirklich im Internet scheiden lassen?
Eine Onlinescheidungscheidung, bei der Sie im Internet sozusagen auf Knopfdruck geschieden werden, gibt es nicht. Das Scheidungsverfahren kann aber soweit wie möglich im Internet vorbereitet werden, so dass Sie lediglich den Scheidungstermin bei Gericht wahrnehmen müssen, der obligatorisch vorgeschrieben ist. Au die Besuche in der Rechtsanwaltskanzlei entfallen.
Selbstverständlich ist es möglich, jederzeit persönlichen Kontakt zu mir aufzunehmen und offene Fragen in einem Beratungsgespräch zu klären. Ihr Scheidungsverfahren muss nicht unpersönlich und anonym bleiben, wenn Sie dies später nicht mehr wollen.

Ist meine Trennung für eine Onlinescheidung geeignet?
Es ist nicht immer möglich, das Scheidungsverfahren online durchzuführen. Es sind nur einvernehmliche Trennungen für dieses Verfahren geeignet. Mit einvernehmlicher Trennung ist gemeint, dass sich beide Ehegatten über die wichtigsten Fragen, die durch die Trennung aufgeworfen werden, einig sind. Es sollten alle wichtigen Fragen bezüglich der Verteilung des Hausrates, bezüglich etwaiger Unterhaltsansprüche und auch bezüglich der gemeinsamen Kinder geklärt sein. Sollte hier Streit bestehen, der sich nicht außergerichtlich beilegen lässt, ist eine Onlinescheidung nicht möglich. Wenn Sie in den Informationen zur Onlinescheidung hier nicht sicher wissen, ob das Verfahren für Sie in Frage kommt, schreiben Sie mir eine Email.
Selbstverständlich berate ich Sie auch im Falle einer streitigen Scheidung. Wenn Sie hier ein Beratungsgespräch wünschen, zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren.
Was passiert, wenn ich mich im Laufe des Ehescheidungsverfahrens doch mit meinem Ehepartner streite?
Es kommt häufig vor, dass die Eheleute während des Scheidungsverfahrens in Streit geraten, obwohl sich beide Partner vor der Einleitung des Ehescheidungsverfahrens noch über die wichtigsten Punkte die Trennung bzw. Scheidung betreffend einig waren. In einem solchen Fall werden wir versuchen, den Streit ohne Beteiligung eines Gerichts beizulegen. Sollte dies nicht gelinden und müssen im Ehescheidungsverfahren zusätzliche Anträge gestellt werden, z.B. auf Unterhalt oder bezüglich der elterlichen Sorge, dann wird das bereits laufende Scheidungsverfahren nicht hinfällig. Es wird lediglich verzögert. Ein Nachteil, weil Sie zunächst Ihr Scheidungsverfahren per Internet eingeleitet haben, entsteht Ihnen also nicht.

Muss ich unbedingt vor Gericht erscheinen?
In einem Ehescheidungstermin ist grundsätzlich die persönliche Anwesenheit der Ehepartner erforderlich, die sich vor Gericht durch ihren Personalausweis oder ihren Reisepass ausweisen müssen. Hiermit soll sicher gestellt werden, dass sich nicht jemand in Stellvertretung scheiden lässt.
Ausnahmsweise kann aber auf die gleichzeitige persönliche Anwesenheit eines Ehegatten verzichtet werden. Hierfür muss der nicht anwesende Ehegatte anwaltlich vertreten sein und es müssen gewichtige Gründe vorliegen, die die Abwesenheit im Scheidungstermin rechtfertigen (Auslandsaufenthalt, Krankheit etc.). In diesem Fall werden die Ehegatten getrennt voneinander persönlich angehört.
Wie lange dauert das Scheidungsverfahren, wenn ich es im Internet vorbereite und einleite?
Das eine Onlinescheidung dauert zwischen drei und neun Monate, wenn es keine weiteren Streitigkeiten zwischen den Eheleuten gibt. Die Dauer des Scheidungsverfahrens hängt aber auch davon ab, wann der Antrag gestellt wird, ob das zuständige Gericht überlastet ist und wie schnell die Rententräger den gegebenenfalls durchzuführenden Versorgungsausgleich berechnen können. Erfahrungsgemäß nimmt ein durchschnittliches Scheidungsverfahren sechs Monate in Anspruch.
Sind meine Daten sicher?
Ihre Ehescheidung wird von Rechtsanwältin Annett Sterrer – Kanzlei Jurist-Berlin – betreut. Ihre Daten unterliegen damit der anwaltlichen Schweigepflicht. Diese Verschwiegenheitsverpflichtung findet ihre gesetzliche Grundlage in § 43a Abs. 2 BRAO, § 2 BORA.
Die Übermittlung Ihrer Daten an mich erfolgt den geltenden Datenschutzbestimmungen entsprechend.
Muss ich mich gleich entscheiden, ob ich Sie beauftrage. Kann ich erst noch Fragen stellen?
Selbstverständlich können Sie sich mit Ihren Fragen vor einer Beauftragung an mich wenden. Reichen Ihnen die Informationen zur Onlinescheidung nicht aus, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie mich. Oftmals ist sogar sinnvoll abzuklären, ob in Ihrem Falle wirklich ein einfaches Scheidungsverfahren online vorbereitet und dann durchgeführt werden kann. Es könnten Fragen zum Sorgerecht oder zum Umgangsrecht bestehen, die Sie nicht allein klären können. Aber auch das Bestehen eines Ehevertrages könnte angesprochen werden.
Wie teuer ist eine Onlinescheidung?
Hier und hier finden Sie ausführliche Informationen zu den Kosten Ihres Onlinescheidungsverfahrens. Die Kosten für eine Onlinescheidung bewegen sich auf dem niedrigsten Niveau, welches das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zulässt. Günstiger wird ein einvernehmliches Scheidungsverfahren bei keinem anderen Anwalt. Fairerweise muss ich sagen, es wird dort wohl auch nicht teurer. Machen Sie sich ein Bild und beauftragen Sie die Kanzlei, die Ihr Vertrauen weckt. Vielleicht verspüren Sie im Laufe des Verfahrens doch das Bedürfnis nach persönlichem Anwaltskontakt. Dies sollte in Ihre Überlegungen einfließen.