Beratungshilfe
Sofern Sie nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um eine außergerichtliche Rechtsberatung und Vertretung zu bezahlen, besteht die Möglichkeit, die Gewährung von Beratungshilfe zu beantragen. Hierfür ist es notwendig, dass Sie beim für Sie zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Sofern Ihnen ein Beratungshilfeschein erteilt wird, haben Sie Möglichkeit, eine Beratung und außergerichtliche Vertretung durch mich oder einen anderen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin für eine Selbstbeteiligung von 15,00 € in Anspruch zu nehmen.

Sie können die Erteilung eines Beratungshilfescheines bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht beantragen. Das für Sie zuständige Amtsgericht finden Sie hier. Es ist sinnvoll, vorher beim Amtsgericht anzurufen und Öffnungszeiten zu erfragen.
Unten finden Sie das Formular, mit dem Sie die Beratungshilfe beantragen können. Nehmen Sie zum Amtsgericht Ihre aktuellen Einkommensunterlagen mit. Ferner müssen Sie Ihren Mietvertrag und die Kontoauszüge der letzten drei Monate oder einen entsprechenden Auszug aus dem Onlinebanking vorlegen. Ratsam ist es auch, wenn Sie die Unterlagen mit zum Amtsgericht nehmen, die Sie in Ihrem Fall für wichtig halten.
Die Beratungshilfe wird Ihnen gewährt, wenn Sie mittellos sind, Ihnen keine anderen Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme Ihnen zuzumuten ist und die Wahrnehmung der Rechte nicht mutwillig ist.
Bringen Sie den Beratungshilfeschein und die darin ausgewiesene Selbstbeteiligung zum Termin mit.