Was ist das Rechtsgebiet Familienrecht?
Das Familienrecht bietet nicht nur den rechtlichen Hintergrund für das Zusammenleben zweier Menschen. Es regelt auch die Rechtsbeziehungen zwischen Kindern und Eltern. Die meisten Regelungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch enthalten. Regelungen finden sich aber auch in anderen Gesetzen, zum Beispiel dem FamGKG, dem EGBGB oder der ZPO. Die Probleme, die dem Familienrecht zuzurechnen sind, rühren Beispielsweise aus folgen Bereichen her: Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Ehewohnung, Kindesunterhalt, nichteheliche Lebensgemeinschaft, Ehevertrag und Trennungsvereinbarung, eingetragene Lebenspartnerschaft, Versorgungsausgleich, Vaterschaftsfeststellung, Vaterschaftsanfechtung, Wechselmodell, Trennungsunterhalt, Geschwaltschutz oder Zugewinnausgleich.
Die Tätigkeit in diesem Rechtsgebiet ist oft von großer Emotionalität geprägt. Die Beteiligten führen nicht selten die gegenseitigen Verletzungen in den Streit ein. Meine Aufgabe ist es, diese Emotionalität aus dem Streit herauszunehmen und für Ihr Anliegen eine Lösung zu finden.
Wie wird man Fachanwältin ?
Die Fachanwaltsausbildung ist in der Fachanwaltsordnung geregelt. Neben einer aus 6 Modulen bestehenden theoretischen Ausbildung, die jeweils mit drei 5stündigen Klausuren abzuschlließen sind, ist die regelmäßige jährliche Fortbildung Voraussetzung dafür, den Titel "Fachanwältin für Familienrecht" führen zu dürfen.
Informieren Sie sich auf diesen Seiten. Wenn Sie Fragen zum Familienrecht an mich haben, dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular oder rufen mich an. Gerne erläutere ich Ihnen Ihre Fragen in einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Kosten einer familienrechtlichen Erstberatung werden von vielen Rechtschutzversicherern übernommen.