Ehevertrag und Trennungsvereinbarung

Der Ehevertrag wird grundsätzlich vor der Eheschließung abgeschlossen, ist aber auch danach möglich. Eine Trennungsvereinbarung oder Scheidungsfolgenvereinbarung wird nach der Eheschließung abgeschlossen.

 

Ehevertrag

Vielfach besteht das Bedürfnis, die gesetzlichen Folgen einer Eheschließung oder Scheidung abzuändern. Die Interessen auf diesem Gebiet sind vielfältig. Der Abänderungswunsch kann seinen Grund darin haben, dass ein Ehegatte zusammen mit anderen Personen Firmeninhaber ist und diese Firma vor Rückgriffen auf die Firma für den Fall einer Scheidung schützen muss, da ansonsten die Existenzen der Geschäftspartner bedroht sein könnten. Auch beim Vorhandensein größerer Vermögen auf einer Seite ist oft der Wunsch nach einem Ehevertrag vorhanden. Eheverträge werden oft auch von Personen ohne vermögentlichen Hintergrund geschlossen, die sich sehr genau überlegen, ob sie den Bund der Ehe schließen wollen oder nicht. Diese Personen verspüren den Wunsch, selbst zu bestimmen, welche Regeln im Falle einer Scheidung gelten sollen und welche nicht. Oft weichen diese Personen mit ihren Regelungen vom gesetzlichen Leitbild gar nicht so weit ab.

Das gesetzliche Leitbild geht (noch) von der Einverdienerehe aus, weicht aber auch immer mehr davon ab (Betreuungsunterhalt grds. nicht über 3. Lebensjahr hinaus). Für dieses Leitbild der Einverdienerehe hat der Gesetzgeber solche Regelungen geschaffen, die er als fair empfindet. Ein Ehevertrag - jeder Ehevertrag - weicht von diesen Regelungen ab. In der Vergangenheit sind solche Abweichungen oftmals als unfair und ausschließlich zu Lasten des schwächeren Ehepartners und damit als sittenwidrig eingestuft worden. Das Merkmal der Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages ist bis heute Signalgeber beim Verfassen eines Ehevertrages. Ein Ehegatte darf durch den Abschluss eines Ehevertrages nicht unangemessen benachteiligt werden. Auch, wenn der Ehevertrag ursprünglich keinen Bedenken begegnete, darf die Berufung auf diesen Ehevertrag zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls nicht sittenwidrig sein. Vor dem Familiengericht findet eine 

  • Wirksamkeitskontrolle beim Abschluss des Vertrages und eine
  • Ausübungskontrolle beim Berufen auf diesen Vertrag

statt. Meine Aufgabe besteht darin, in Ihrer konkreten Situation dieses Spannunsfeld im Auge zu behalten und dafür zu sorgen, dass der Ehevertrag vor Gericht nicht scheitert.

 

Ehevertrag und Trennungsvereinbarung. Frau am Schreibtisch mit Papier und Gesetzbuch.

 

 

Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgenvereinbarung

Nach der Eheschließung sprechen wir grundsätzlich von einer Trennungsvereinbarung oder Scheidungsfolgenvereinbarung, die abgeschlossen wird. Ob vor oder nach der Eheschließung zwischen den Eheleuten ein Vertrag abgeschlossen wird ist ein großer Unterschied. Die Motivationslage für den schwächeren Ehepartner ist vor der Eheschließung eine andere als danach. Denn der Ehegatte oder die Ehegattin haben vor der Eheschließung eine weniger gesicherte Rechtsposition als danach, denn dann könnten sie sich unter den Schutz der gesetzlichen Regelungen flüchten. Insofern werden hinsichtlich der Sittenwidrigkeit des Vertrags geringere Anforderungen gestellt, also vor der Eheschließung.


 

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Tipps für Trennung und Scheidung

Posted on: So, 05/17/2020 - 13:30 By: Jurist-Berlin.de

Im Idealfall lassen Sie die Trennung nicht im Affekt geschehen, sondern bereiten bereits die Trennung optimal vor. Bereits vor der Trennung können Sie wichtige Weichen stellen und für eine gute Ausgangsposition im Scheidungsverfahren sorgen. Wenn Sie sich zu einer Trennung bzw. Scheidung entschieden haben, dann lassen Sie sich nicht treiben. Nehmen Sie die Sache aktiv in die Hand! 


 

Rechtsanwältin Sterrer

Ich berate und vertrete in Berlin, Kreuzberg, Tempelhof und bundesweit seit fast 15 Jahren Mandantinnen und Mandanten im Familienrecht, Arzthaftungsrecht und Sozialversicherungsrecht. Wenn Sie Fragen zum Thema haben, dann scheuen Sie sich nicht und kontaktieren mich. Schreiben Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie mich an. Beim ersten Kontakt entstehen Ihnen keine Kosten. Buchen Sie gleich hier Ihren Beratungstermin!