Wie läuft eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung ab?

Wenn das Kind keinen Vater hat, können die Mutter, der potentielle Vater oder auch das Kind selbst einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft stellen. Gem. § 1592 BGB ist derjenige Vater eines Kindes,

  • der Zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist oder war,
  • oder der die Vaterschaft anerkannt hat
  • oder dessen Vaterschaft bereits gerichtlich feststellt wurde.

Eine Frist für einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft existiert nicht. Aber wenn das Kind bereits einen rechtlichen Vater hat, dann muss hinsichtlich dieser rechtlichen Vaterschaft zunächst ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren durchgeführt werden.

Der Antrag muss begründet werden. Es muss also vorgetragen werden, dass der potentielle Vater in der Empfängniszeit mit der Mutter sexuellen Kontakt hatte. § 1600d BGB definiert die Empfängniszeit als die Zeit vom 300. bis zum 181. Tag vor der Geburt des Kindes. Kann der potentielle Vater beweisen, während der Empfängniszeit nicht mit der Mutter verkehrt zu haben und überzeugt der Beweis das Gericht, wird der Antrag zurückgewiesen.

 

Arzt mit Speichelprobe für Vaterschaftstest

 

Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft sind oftmals delikate Verfahren, die ein gehöriges Maß an Fingerspitzengefühl erfordern. Nicht selten führten die Beteiligten vor der Geburt keine lange Beziehung miteinander und misstrauen sich.

Letztlich entscheidet ein solches Verfahren das Abstammungsgutachten, welches regelmäßig in Vaterschaftsfeststellungsverfahren eingeholt wird. Die Kosten für ein solches Gutachten belaufen sich auf ca. 800,00 € bis 1.000,00 €. Sie machen den größten Kostenfaktor im Verfahren aus. Weist das Abstammungsgutachten den potentiellen Vater als richtigen Vater aus, stellt das Gericht in einem Beschluss die Vaterschaft fest.

Eine Vaterschaftsfeststellung kann auch ohne gerichtliche Beteiligung erfolgen. Dann müssen allerdings alle Beteiligten damit einverstanden sein.

 

Welche Folgen hat eine positive Vaterschaftsfeststellung

Ist das Abstammungsgutachten positiv hat dies für den Vater und das Kind weitreichende Folgen. Der Vater muss unter anderem Kindesunterhalt bezahlen, gegebenenfalls der Mutter auch Betreuungsunterhalt. Der Vater hat das Recht und die Pflicht zum Umgang mit dem Kind. Außerdem ist das Kind erbberechtigt. Ferner hat das Kind einen Anspruch darauf, in der gesetzlichen Krankenkasse des Vaters familienversichert zu werden. Die Folgen sind also sehr weitreichend.


 

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Tipps für Trennung und Scheidung

Posted on: So, 05/17/2020 - 13:30 By: Jurist-Berlin.de

Im Idealfall lassen Sie die Trennung nicht im Affekt geschehen, sondern bereiten bereits die Trennung optimal vor. Bereits vor der Trennung können Sie wichtige Weichen stellen und für eine gute Ausgangsposition im Scheidungsverfahren sorgen. Wenn Sie sich zu einer Trennung bzw. Scheidung entschieden haben, dann lassen Sie sich nicht treiben. Nehmen Sie die Sache aktiv in die Hand! 


 

Rechtsanwältin Sterrer

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