Vaterschaftsanfechtung

Vaterschaftsanfechtung: Wie gehe ich vor?
Wenn Sie rechtlich als Vater eines Kindes gelten, aber vermuten oder sich sogar sicher sind, nicht der Vater des Kindes zu sein, können Sie die Vaterschaft anfechten. Vorher sollten Sie Kontakt zur Mutter suchen und diese darum bitten, privat einen Vaterschaftstest in Auftrag geben zu dürfen. Keinesfalls dürfen Sie dies ohne das Einverständnis der Mutter tun. Das Ergebnis gäbe Ihnen jedoch Sicherheit hinsichtlich der Frage, ob Sie die Vaterschaft anfechten sollten oder nicht.
Wann ist ein Antrag auf Vaterschaftsanfechtung zulässig?
Innerhalb von zwei Jahren nach Kenntnis der Umstände, die gegen eine Vaterschaft sprechen, muss die Anfechtung der Vaterschaft erfolgen (§ 1600b BGB). Nach Ablauf dieser Frist kann ein solcher Antrag nicht mehr gestellt werden. Im gerichtlichen Verfahren muss ein schlüssiger Vortrag erfolgen, warum die Vaterschaft angezweifelt wird. Aussagen wie „Ich hatte schon immer das Gefühl“ genügen nicht. Das Gericht prüft sehr genau.
Wer kann einen Antrag auf Vaterschaftsanfechtung stellen?
Gemäß § 1600 BGB sind anfechtungsberechtigt:
- der rechtliche Vater
- der Mann, der eidesstattlich versichert, mit der Mutter in der Empfängniszeit Geschlechtsverkehr gehabt zu haben
- die Mutter
- das Kind
Die eidesstattliche Versicherung sollte nicht leichtfertig abgegeben werden – eine falsche Versicherung ist strafbar.
Als Empfängniszeit gilt der Zeitraum vom 300. bis zum 181. Tag vor der Geburt des Kindes (§ 1600d BGB).
Wenn Sie das Kind betreuen
Wenn Sie rechtlich, aber nicht tatsächlich Vater des Kindes sind und sich um das Kind kümmern, können Sie die Vaterschaft nicht anfechten. Eine erfolgreiche Vaterschaftsanfechtung setzt eine echte Trennung vom Kind voraus. Die Redewendung „Es ist mir egal, ob ich der Vater bin. Du bleibst mein Kind.“ erfährt hier eine echte Prüfung.
Mein Rat: Wenn Ihnen das Kind etwas bedeutet, lassen Sie die Finger von diesem Verfahren.
FAQ – Häufige Fragen zur Vaterschaftsanfechtung
Kann ich heimlich einen Vaterschaftstest machen?
Nein. Ohne Einwilligung der Mutter ist ein heimlicher Test nicht zulässig und vor Gericht nicht verwertbar.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Dann kann die Vaterschaft grundsätzlich nicht mehr angefochten werden – auch nicht mit einem späteren DNA-Test.
Welche Rolle spielt das Abstammungsgutachten?
Das Gutachten entscheidet im gerichtlichen Verfahren über die tatsächliche Vaterschaft. Es ist der zentrale Beweis.
Wer trägt die Kosten des Verfahrens?
Grundsätzlich trägt derjenige die Kosten, der das Verfahren verliert – einschließlich der Gutachtenkosten (800–1000 €).
Was passiert, wenn das Kind bereits einen Vater hat?
Dann muss zuerst ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren gegen diesen Vater geführt werden, bevor eine neue Vaterschaft festgestellt werden kann.