Arzthaftung: Sie vermuten einen Behandlungsfehler?

Das Recht der Arzthaftung ist eine hochkomplexe Rechtsmaterie. Die Beratung und die Betreuung der Mandanten ist sehr intensiv. Darüber hinaus ist das Arzthaftungsrecht naturgemäß sehr stark von einer medizinischen Fachkomponente durchdrungen. Deshalb arbeite ich mit verschiedenen Partnern aus dem medizinischen Bereich zusammen. 

Ich habe mich bereits während des Studiums vor 15 Jahren auf das Arzthaftungsrecht konzentriert und bilde mich auf diesem Gebiete permanent fort. Ich arbeite mit Gutachtern und Medizinern verschiedener Fachrichtungen zusammen, damit Ihr Fall umfassend und kompetent bearbeitet werden kann.

Arzthaftung Medizinrecht

 

Sie vermuten einen Behandlungsfehler?

Es müssen zunächst die Patientenakten angefordert werden. Hier finden Sie ein Musterschreiben. Dann muss der medizinische Sachverhalt aufgearbeitet werden. In einem nächsten Schritt prüfe ich, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Weiter muss ich unterscheiden, ob es sich um einen einfachen oder um einen groben Behandlungsfehler handelt. Dies ist wichtig für die Frage, wer in einem späteren Arzthaftungsprozess die Beweislast trägt. Dann stellt sich die Frage, ob Ihr gesundheitlicher Schaden tatsächlich auf dem Behandlungsfehler beruht, oder ob es hier auch andere Ursachen geben kann. Dies ist ein ganz zentraler Punkt im Arzthaftungsprozess, an dem viele Klagen scheitern. Denn es ist außerordentlich schwierig, den Beweis zu führen, dass der erlittene Schaden tatsächlich ausschließlich auf dem fehlerhaften ärztlichen Verhaltens des Behandlers beruht.

 

Welche Schäden können Sie geltend machen?

Nicht unerhebliche Probleme bereitet auch oft die Bestimmung der Schmerzensgeldhöhe, die angemessener Weise verlangt werden kann. Hier kommen aber auch andere Schadensersatzpositionen in Betracht, die unter Umständen geltend gemacht werden können. So kann beispielsweise Schadensersatz geltend gemacht werden, wenn Sie infolge des Behandlungsfehlers erwerbsunfähig werden. Gleiches gilt, wenn sie den Haushalt nicht mehr in der gewohnten Weise führen können. Möglicherweise ist ein Unterhaltsschaden entstanden oder gegebenenfalls ein Mehrbedarfsschaden wegen erhöhter Lebenshaltungskosten oder einem erhöhten Pflegeaufwand zu beklagen.

Welche Behandlungsfehler sind möglich?

Die möglichen Behandlungsfehler, die zu prüfen sind, können mannigfaltig sein. Wir Juristen bemühen uns, hier Fallgruppen zu bilden, um die unüberschaubare Anzahl von möglichen Fehlern und möglichen Abläufen, die während einer medizinischen Behandlung schief laufen können, einzuordnen. Mögliche ärztliche Fehler können in einem Aufklärungsmangel bestehen, in einer falschen Diagnose, in dem Unterlassen von notwendigen Untersuchungen oder anderen diagnostischen Maßnahmen. Fehlerhaft kann auch die Behandlung an sich sein, zum Beispiel eine nicht fachgerecht durchgeführte Operation oder eine Operation die zu spät erfolgte oder eine Operation, die gar nicht hätte erfolgen dürfen. Möglich sind auch Pflegefehler (Dekubitus) oder Infektionen aufgrund mangelnder Einhaltung von Hygienevorschriften (Krankenhauskeime).

Wie lange dauert ein Prozess wegen Arzthaftung?

Diese Prüfungen nehmen mitunter sehr viel Zeit in Anspruch. Die Prüfung dauert umso länger, je umfangreicher die Behandlungsunterlagen sind und je mehr Behandler involviert sind. Ein Arzthaftungsprozess kann sich ohne Weiteres über mehrere Jahre hinziehen.

 

Was können Sie tun, wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten?

Wenn Sie sich unsicher sind, ob in Ihrem Fall ein Behandlungsfehler vorliegt, besteht die Möglichkeit, Ihre Krankenkasse um Unterstützung zu bitten. Dort kann eine kostenlose medizinische Begutachtung eingeholt werden. Ein solches Gutachtens verschafft Ihnen Klarheit und bildet eine solide Grundlage für die Entscheidung, ob Sie sich in einen Arzthaftungsprozess begeben wollen oder nicht. Parallel steht Ihnen die Möglichkeit offen, ein Schlichtungsverfahren durchzuführen. Hier finden Sie weitere Informationen zu den ersten Schritten bei vermutetem Behandlungsfehler.


 

Rechtsanwältin Sterrer

Ich berate und vertrete in Berlin, Kreuzberg, Tempelhof und bundesweit seit fast 15 Jahren Mandantinnen und Mandanten im Familienrecht, im Arzthaftungsrecht und im Sozialversicherungsrecht. Wenn Sie Fragen zum Thema haben, dann scheuen Sie sich nicht und kontaktieren mich. Schreiben Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie mich an. Beim ersten Kontakt entstehen Ihnen keine Kosten. Buchen Sie gleich hier Ihren Beratungstermin!