Rechtsgebiet Sozialrecht

Sozialrecht – Ihre Ansprüche im Blick
Das Sozialversicherungsrecht ist ein sehr weit gefächertes Rechtsgebiet. Gemäß § 1 SGB I soll das Recht des Sozialgesetzbuchs zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit – insbesondere auch für junge Menschen –
Sofern Sie einen ablehnenden Bescheid der Behörde erhalten haben oder den Eindruck haben, dass Ihre Rechte nicht beachtet wurden, prüfe ich für Sie Bescheide und Rechtslage und setze Ihre berechtigten Ansprüche konsequent durch – außergerichtlich und vor dem Sozialgericht.
Gerne berate und vertrete ich Sie im Antragsverfahren, im Widerspruchsverfahren oder im Klageverfahren. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren – beim ersten Kontakt entstehen Ihnen keine Kosten.