Anwaltliche Erstberatung
Im Rahmen der ersten Beratung werde ich mit Ihnen Ihr rechtliches Problem umfassend besprechen und die möglichen Lösungswege und die verfahrens- oder prozessrechtliche Taktiken abwägen. Sie erhalten in jedem Falle eine Einschätzung der Rechtslage und der Risiken, die Sie erwarten. Gewöhnlich dauert eine Erstberatung ca. 1 Stunde. Meist fallen den Mandaten im Nachhinein noch Fragen ein. Selbstverständlich können wir diese dann im Nachgang noch telefonisch klären. Eine Beratung kann telefonisch oder auch schriftlich erfolgen, je nach Ihren Bedürfnissen. Gerne können wir die Beratung auch per Videokonferenz durchführen.
Wie teuer ist eine Erstberatung?
Für eine Erstberatung fallen Gebühren zwischen 130,00 € und 190,00 € an. Die Höhe hängt davon ab, welchen Umfang die Beratung hat, ob die Beratung umfangreich vorbereitet wurde und auch davon, welchen Schwierigkeitsgrad das Rechtsgebiet hat, auf dem die Beratung erfolgte. Zudem erfolgt keine Anrechnung der Gebühr auf spätere Tätigkeiten. Sofern Ihre Beratung einer durchschnittlichen Erstberatung entspricht, sollten Sie mit Kosten in Höhe von 160,00 € inkl. Mehrwertsteuer rechnen.
Wie bereite ich mich auf die Erstberatung vor?
Bereiten Sie sich auf das Beratungsgespräch vor, indem Sie den Sachverhalt so gut wie möglich aufbereiten und zusammen fassen. Ordnen Sie die Unterlagen, die Sie in Ihrem Fall für wichtig halten und bringen Sie diese mit. Es kann sich um Bescheide, Widerspruchsbescheide, ärztliche Atteste handeln. Notieren Sie sich auch die Fragen, die Sie mir dazu stellen möchten.
Wird ein Beratungshilfeschein akzeptiert?
Selbstverständlich kann ich Sie auch im Rahmen von Beratungshilfe beraten. Bringen Sie den Beratungshilfeschein des Amtsgerichts und die darin benannte Selbstbeteiligung mit. Die Selbstbeteiligung beträgt derzeit 15,00 €. Bitte beachten Sie, dass der Beratungshilfeschein beantragt werden sollte bevor Sie bei uns einen Besprechungstermin vereinbaren. Drucken. Das Beratungshilfeformular können Sie hier ausdrucken. Fügen Sie Ihre Einkommensbelege bei, Ihren Mietvertrag und die Kontoauszüge der letzten drei Monate oder einen entsprechenden Ausdruck aus dem Onlinebanking.