Wie hoch sind die Kosten der Vertretung im Gerichtsverfahren?
Im Gerichtsverfahren fällt zunächst die Verfahrensgebühr gemäß Ziffer 3100 des Vergütungsverzeichnisses des Rechtsanwaltsverfügungsgesetzes (VV RVG) in Höhe des 1,3-fachen Satzes einer vollen Gebühr an. Findet ein gerichtlicher Termin statt, fällt eine Terminsgebühr gemäß Ziffer 3104 VV RVG in Höhe des 1,2-fachen Satzes einer vollen Gebühr an. Kommt es zu einer Einigung mit der Gegenseite, fällt gemäß Ziffer 1003 VV RVG eine Einigungsgebühr an. Die konkreten Gebühren können Sie hier berechnen. Je nach Entwicklung Ihres Streites fallen weitere Gebühren an, wie z.B. Gebühren für ein Beschwerdeverfahren oder ähnliches.
Zu Beginn eines Streites sind die konkret anfallenden Gebühren nur schwer einschätzbar, da es in den seltensten Fällen möglich ist, die Entwicklung des Rechtsstreits ganz genau vorherzusagen.

Neben diesen Gebühren sind auch die tatsächlich aufgewendeten Kosten wie Fahrt-, Übernachtungs- und Spesenkosten und gegebenenfalls eine Abwesenheitspauschale oder die Gebühr für einen Terminsvertreter bei Ortsverschiedenheit, ferner sodann die tatsächlich aufgewandten Post- und Telekommunikationsentgelte gemäß Ziffer 7001 VV RVG anteilig in Höhe von 20 Prozent des Nettohonorars, maximal bis zu 20 Euro) und die gesetzliche Umsatzsteuer zu berechnen.
In bestimmten Fällen schließe ich mit Ihnen eine Honorarvereinbarung ab. Deswegen können im Bereich der gerichtlichen Vertretung vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abweichende höhere Gebühren entstehen. Die konkreten Einzelheiten einer solchen Honorarvereinbarung werde ich mit Ihnen besprechen, so dass Sie jederzeit die volle Kostentransparenz haben.
Prozesskostenhilfe
Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Kosten Ihres Rechtsstreites selbst zu tragen, dann können Sie finden Sie hier Informationen dazu, ob Ihnen für die Vertretung im Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe gewährt werden kann.