Wechselmodell: Ist das was für uns?
Das Wechselmodell ist bei Streitigkeiten um das Umgangsrecht einer der häufigsten Streitpunkte. Es bietet vielen getrennten Familien die Möglichkeit, sich gleichermaßen um das Kind kümmern zu können und den Eltern den nötigen Freiraum, ihr eigenes Leben zu gestalten. Das Kind kann hiervon ganz eindeutig profitieren. Das Wechselmodell bedeutet für die Familie jedoch eine gehörige Kraftanstrengung, denn die Eltern sollten in der Lage sein, die wechselseitige Betreuung miteinander abzustimmen. Auch in finanzieller Hinsicht stellt das Wechselmodell einen Kraftakt dar. Es sind von der Familie nicht zur zwei Haushalte zu finanzieren. Auch der zu zahlende Kindesunterhalt entfällt nur bei in etwa gleichem Einkommen der Eltern vollständig. Dies wird vom barunterhaltspflichtigen Elternteil oft übersehen.
In diesem Spannungsfeld kommt es immer wieder zum Streit über das Wechselmodell. Dabei ist in der Rechtsprechung umstritten, ob es sich beim Streit um das Wechselmodell um eine Problematik des Umgangsrechts oder des Sorgerechts handelt.

Wenn Sie als Eltern sich bezüglich des Wechselmodells nicht einigen können, sollten Sie zunächst Kontakt zu dem für Sie zuständigen Jugendamt aufnehmen. Das Jugendamt wird versuchen, Sie ins Gespräch miteinander zu bringen. Führt auch dies zu keiner Einigung, bleibt Ihnen nur der Gang zum Familiengericht. Das Familiengericht orientiert seine Entscheidung ausschließlich am Kindeswohl. Argumente gegen das Wechselmodell können zum Beispiel sein, dass das Umgangsrecht bis jetzt nicht verlässlich oder nur in geringem Umfang wahrgenommen wurde. Auch das Alter des Kindes kann gegen dieses Modell sprechen, denn eine paritätische wechselseitige Betreuung ist nicht für sehr kleine Kinder geeignet. Ab einem gewissen Alter, meiner Erfahrung nach ca. ab dem 12. Lebensjahr, wollen die Kinder selbst zunehmend weniger wechseln. Auch weit voneinander entfernte Wohnorte der Eltern sprechen dagegen, weil es dann schlicht an der für das Kind zumutbaren praktischen Umsetzungsmöglichkeit fehlt. Auch die sozialen Bindungen an die jeweiligen Eltern werden geprüft. Eine Rolle spielen auch solche Fragen: Wo hat das Kind seine Freunde oder können die Hobbys des Kindes bei wechselseitiger paritätischer Betreuung sichergestellt werden.