Ratenzahlung

Grundsätzlich sind die Gebührenrechnungen innerhalb der Zahlungsfrist von 14 Tagen auszugleichen. Sofern Ihre Einkommensverhältnisse aber nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, mit mir eine Ratenzahlungsvereinbarung abzuschließen. Die Ratenhöhe ermitteln wir gemeinsam in Orientierung an Ihrem Einkommen.

 

Ratenzahlung

 


 

Rechtsanwältin Sterrer

Ich berate und vertrete seit fast 15 Jahren Mandantinnen und Mandanten im Familienrecht, Medizinrecht & Sozialversicherungsrecht. Wenn Sie Fragen zu den Kosten der Beratung und oder Vertretung haben, scheuen Sie sich nicht und kontaktieren mich. Schreiben Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie mich an. Beim ersten Kontakt entstehen Ihnen keine Kosten. Sie können auch gleich hier Ihren Beratungstermin buchen!