Ratenzahlung
Grundsätzlich sind die Gebührenrechnungen innerhalb der Zahlungsfrist von 14 Tagen auszugleichen. Sofern Ihre Einkommensverhältnisse aber nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, mit mir eine Ratenzahlungsvereinbarung abzuschließen. Die Ratenhöhe ermitteln wir gemeinsam in Orientierung an Ihrem Einkommen.
