Posted on: So, 05/17/2020 - 13:30 By: Jurist-Berlin.de

Im Idealfall lassen Sie die Trennung nicht im Affekt geschehen, sondern bereiten bereits die Trennung optimal vor. Bereits vor der Trennung können Sie wichtige Weichen stellen und für eine gute Ausgangsposition im Scheidungsverfahren sorgen. Wenn Sie sich zu einer Trennung bzw. Scheidung entschieden haben, dann lassen Sie sich nicht treiben. Nehmen Sie die Sache aktiv in die Hand! 

10 Tipps für Trennung und Scheidung

Hier finden Sie 10 Tipps und Hinweise, die Ihnen helfen, Ihre die Trennung bzw. Scheidung für sich und auch für Ihren Partner bzw. Ihre Partnerin so fair und schnell wie möglich hinter sich zu bringen.

 

 

10 Tipps für Trennung und Scheidung

 

1. Unterlagen sichten und sichern

Wichtig! Nehmen Sie keine Unterlagen an sich, so dass Ihr Ehegatte oder Ihre Ehegattin darauf keinen Zugriff mehr haben. Auf lange Sicht ist es selten, dass Sie davon finanziell profitieren. Der Vorteil wird durch diverse Nebenverfahren, lange Verfahrensdauern, Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten aufgefressen. Ziel ist es, dass Sie selbst in der Lage sind, auf diese Unterlagen zuzugreifen.

Sichten Sie alle Unterlagen, die das Einkommen und das Vermögen Ihres Ehegatten bzw. Ihrer Ehegattin betreffen und sichern diese. Sichern Sie auch alle Unterlagen, die gemeinsame Versicherungen betreffen. Das gilt z.B. für Lebensversicherungen, Unfallversicherungen, Rentenversicherungen. Dies gilt auch für Einkommens- und Vermögenspositionen, die vor der Ehe bestanden, denn gegebenenfalls sind dies pfändbar. Denken Sie auch an Wertdepos oder Kaufverträge/Kaufquittungen über Vermögensgegenstände oder wertvolle Haushaltsgegenstände (teurer Kühlschrank etc.). Denken Sie auch daran, die Steuerunterlagen zu sichern. Ich empfehle, diese Unterlagen einzuscannen und auf einer gesonderten Festplatte zu verwahren.

Sichern Sie auch Statusurkunden, wie z.B. die Urkunde über die Eheschließung und die Geburtsurkunden, auch die der gemeinsamen Kinder. Auch der Mietvertrag, Unterlagen zum Mietkautionskonto oder ggf. notarielle Verträge müssen gesichert werden.

Sofern ein Ehevertrag vorhanden ist, sichern Sie diesen. Haben Sie keinen Zugriff mehr auf diesen Vertrag, können Sie sich an den Notar wenden, vor dem Sie seinerzeit diesen Ehevertrag abgeschlossen haben und sich eine weitere Urkunde aushändigen lassen.

Fotografieren Sie die gemeinsame Wohnung. Machen Sie am besten ein kleines Video und filmen Sie die gesamte Wohnungseinrichtung ab. Fotografieren Sie mögliche Wertgegenstände. Schicken Sie diese Fotos/Videos einem Freund oder einer Freundin per Mail (oder ähnliches). Schön wäre es, wenn der Freund oder die Freundin den Eingang gleich bestätigt. Sie haben dann relativ rechtssicher den Zustand an einem bestimmten Tag dokumentiert.

Notieren Sie sich Passwörter. Wenn Sie nicht wissen, wie Sie die auf dem Computer gespeicherten Passwörter sehen können, schreiben Sie mir.

2. Fixieren Sie den Trennungszeitpunkt

Der Trennungszeitpunkt hat an vielen Stellschrauben Bedeutung. Nicht nur, dass das Trennungsjahr beginnt. Viel wichtiger ist der Trennungszeitpunkt im Zugewinnausgleich. In diesem Ausgleichsverfahren wird der Wertzuwachs an Vermögen während Ihrer Ehezeit ausgeglichen. Sie müssen sich deshalb gegenseitig Auskunft über ihr Vermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung und zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages erteilen. Es kam (und kommt) immer mal wieder vor, dass sich nach der Trennung bei dem einen oder anderen Ehegatten ein Vermögensgegenstand nicht mehr findet, obwohl er eigentlich noch da sein sollte. Es besteht der Verdacht der Vermögensverschiebung. Deswegen hat die Rechtsprechung einen Auskunftsanspruch über das Vermögen für den Zeitpunkt der Trennung anerkannt. Wenn ein Ehegatte dann zum Zeitpunkt der Trennung über Vermögen verfügte, zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages aber nicht mehr, muss erklärt werden, wo das Vermögen geblieben ist. Gegebenenfalls wird das nicht erklärbar verschwundene Vermögen fiktiv zugerechnet.

Wie Sie den Trennungszeitpunkt fixieren können? Am besten ist es, Sie ziehen aus. Wenn das nicht möglich ist, dann können Sie mit anwaltlicher Hilfe ein Trennungsschreiben aufsetzen lassen. Sie können das Trennungsschreiben auch selbst absenden - per Einschreiben. Werden Sie von den Ereignissen überrannt, arbeiten Sie wie unter Punkt 1. beschrieben mit Foto und Video.

3. Ehewohnung

Überlegen Sie, wie Sie es mit Ihrer Ehewohnung handhaben wollen. Wer soll ausziehen und wer soll bleiben? Sind diese Überlegungen realistisch bzw. kann sich Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin eine eigene Wohnung leisten? Wenn keiner der Ehegatten ausziehen kann, wie teilen Sie die Zimmer auf? Machen Sie sich hierüber frühzeitig Gedanken.

4. Aufteilung der Haushaltsgegenstände

Sie haben Fotos oder Videos von Ihrer Wohnung gefertigt und die vorhandenen Haushaltsgegenstände dokumentiert (siehe Punkt 1.)? Wenn nicht, holen Sie dies nach, wenn Ihnen dies möglich ist.

Fertigen Sie eine Liste mit allen Haushaltsgegenständen, die aufzuteilen sind und nehmen Sie die Aufteilung in fairer Weise vor. Nehmen Sie in diese Liste auch diejenigen Gegenstände auf, bei denen Sie nicht sicher sind, ob es sich um Ihre persönlichen Gegenstände handelt oder ob diesbezüglich Streit zu erwarten ist. Sie werden diese Liste mit Ihrem Ehegatten oder Ihrer Ehegattin zu gegebener Zeit besprechen. Haben Sie eine solche Liste gefertigt, dann sind Sie auf diesen Moment vorbereitet.

5. Konto einrichten, Zahlungsverpflichtungen prüfen

Wenn Sie kein eigenes Konto haben, dann richten Sie sich jetzt ein eigenes Konto ein und geben diese Kontonummer an diejenigen Stellen weiter, von denen Sie Ihre Bezüge, den Lohn oder ggf. Transferleistungen erhalten.

Prüfen Sie, welche welche Zahlungsverpflichtungen Sie beide gemeinsam haben (Miete, Telefon, Strom, Gas, Versicherungen etc.). Verschaffen Sie sich einen Überblick. Überlegen Sie, wie diese Verpflichtungen zukünftig erfüllt werden sollen. Sie können die Zahlungsverpflichtungen so aufteilen, dass jeder die Hälfte direkt zahlt. Sie können die Zahlungen auch von einem gemeinsamen Konto, welches aber nicht über einen Dispositionskredit verfügen darf, leisten.

Egal wie Sie sich entscheiden, Sie müssen sich damit beschäftigen und dies vorbereiten.

6. Finanzamt und Steuern

Das Finanzamt betrachtet steuerrechtlich immer ein Kalenderjahr. Haben Sie im Kalenderjahr auch nur einen Tag als Ehegatten, zusammengelebt, dann können Sie in diesem Kalenderjahr eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, §§ 26 Abs. 1 Nr. 1, 26b EStG. Da Sie in dem Kalenderjahr mindestens einen Tag zusammengelebt haben, leben Sie nicht dauerhaft getrennt, sondern nur für den Rest des Kalenderjahres.

Die steuerrechtliche Einordnung ändert sich aber mit Beginn des auf die Trennung folgenden Kalenderjahres. Hier finden Sie den Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten.

Wenn Sie steuerrechtliche Besonderheiten zu beachten haben, sollten Sie eine Beratung bei Ihrem Steuerberater in Anspruch nehmen.

7. Krankenkasse 

Wenn Sie in Ihrer Krankenkasse familienversichert sind, dann  können Sie während des Trennungsjahres familienversichert bleiben. Erst mit der Scheidung müssen Sie sich selbst versichern und können nicht mehr familienversichert sein.

8. Ihre Kinder

Machen Sie sich Gedanken, wie Sie als Eltern in Zukunft mit Ihren Kindern umgehen wollen. Bei wem sollen die Kinder überwiegend leben oder möchten Sie das Wechselmodell leben? Wenn Sie hier Streit erwarten, versuchen Sie sich an eine Erziehungs- und Familienberatungsstelle zu wenden.

Steht Ihnen bislang das Sorgerecht für Ihre Kinder zu, verbleibt es auch nach Trennung und Scheidung dabei. Über das Umgangsrecht müssen Sie sich als Eltern selbst einigen. Versuchen Sie, eine Eskalation des Streites und den Gang zum Familiengericht zu vermeiden. Wenn Sie aber merken, dass Sie auch mit Beratung durch Dritte nicht weiterkommen, müssen Sie den Gang zum Anwalt oder zum Familiengericht antreten.

9. Unterhalt

In groben Zügen können Sie die Unterhaltsberechnung selbst durchführen. Um den Trennungsunterhalt und den Kindesunterhalt zu berechnen, müssen Sie sich in die aktuelle Düsseldorfer Tabelle und die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des für Sie zuständigen Oberlandesgerichtes einlesen. Hier finden Sie die entsprechenden Leitlinien für das Land Berlin und das Land Brandenburg. Sie haben dann zumindest eine grobe Vorstellung vom Unterhalt, mit dem Sie rechnen können und können so vorbereit in Verhandlungen mit Ihrem Ehegatten oder Ihrer Ehegattin gehen.

10. Wann reichen Sie die Scheidung ein?

Sie können die Scheidung ca. 2 bis 3 Monate vor Ablauf des Trennungsjahres einreichen. Die Voraussetzungen der Ehescheidung, also unter anderem der Ablauf des Trennungsjahres, müssen zum Zeitpunkt des Ehescheidungstermins vorliegen. Der Ehescheidungstermin benötigt einen gewissen Vorlauf. Der Antrag muss zugestellt werden. Der Versorgungsausgleich muss vorbereitet werden. Dies nimmt mehrere Monate in Anspruch, so dass zum Zeitpunkt des Scheidungstermins das Trennungsjahr abgelaufen sein wird.

Fazit

Mit diesen 10 Tipps für Trennung und Scheidung sind Sie vorbereitet auf das, was auf Sie zukommt. Wenn Sie sich zur Trennung bzw. Scheidung entschlossen haben, dann gehen Sie die beschriebenen Punkte möglichst schnell an. Prüfen Sie auch, ob für Sie die Möglichkeit der Onlinescheidung in Betracht kommt.

Sie können sich diese 10 Tipps für Trennung und Scheidung auch herunterladen, um diese Liste Punkt für Punkt abzuarbeiten.


 

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Tipps für Trennung und Scheidung

Posted on: So, 05/17/2020 - 13:30 By: Jurist-Berlin.de

Im Idealfall lassen Sie die Trennung nicht im Affekt geschehen, sondern bereiten bereits die Trennung optimal vor. Bereits vor der Trennung können Sie wichtige Weichen stellen und für eine gute Ausgangsposition im Scheidungsverfahren sorgen. Wenn Sie sich zu einer Trennung bzw. Scheidung entschieden haben, dann lassen Sie sich nicht treiben. Nehmen Sie die Sache aktiv in die Hand! 


 

Rechtsanwältin Sterrer

Ich berate und vertrete in Berlin, Kreuzberg, Tempelhof und bundesweit seit fast 15 Jahren Mandantinnen und Mandanten im Familienrecht, Arzthaftungsrecht und Sozialversicherungsrecht. Wenn Sie Fragen zum Thema haben, dann scheuen Sie sich nicht und kontaktieren mich. Schreiben Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie mich an. Beim ersten Kontakt entstehen Ihnen keine Kosten. Buchen Sie gleich hier Ihren Beratungstermin!