eingetragene Lebenspartnerschaft

eingetragene Lebenspartnerschaft
Die eingetragene Lebenspartnerschaft war über viele Jahre ein bedeutender Schritt auf dem Weg zur Gleichstellung. Sie bot gleichgeschlechtlichen Paaren erstmals eine rechtlich anerkannte Form des Zusammenlebens, wenn auch nicht vollständig gleichgestellt mit der Ehe. Seit dem 1. Oktober 2017 ist es nicht mehr möglich, neue Lebenspartnerschaften eintragen zu lassen. Bestehende Lebenspartnerschaften bleiben jedoch gültig und unterliegen weiterhin dem Lebenspartnerschaftsgesetz.
Unterschiede zur Ehe
- Adoptionsrecht: Eine gemeinschaftliche Adoption war in der Lebenspartnerschaft nicht möglich.
- Aufhebung ohne Folgen: Die Aufhebung konnte zunächst ohne umfangreiche Folgeregelungen erfolgen – dies hat sich geändert.
- Gleichstellung: Heute orientieren sich Unterhalt, Versorgungsausgleich und Vermögensfragen an den Regelungen der Ehe.
Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Kommt es zur Trennung, richtet sich die Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in weiten Teilen nach dem Ehescheidungsrecht. Auch hier gilt: Einvernehmliche Lösungen sind rechtlich wie emotional oft der beste Weg.
Wenn Für Sie eine unkomplizierte Vorbereitung der des Aufhebungsverfahrens über das Internet in Frage kommt, dann finden Sie hier Informationen dazu. Sie können das Vorbereitungsformular zur Onlinescheidung - für Ihre Bedürfnisse angepasst - verwenden.