
Online-Scheidung – Scheidung einfach? Express? Wirklich?
„Scheidung einfach“, „Express-Scheidung“ oder gleich das ganze Verfahren digital per Klick? Wer solche Schlagworte liest, könnte glauben, eine Scheidung sei heute so leicht zu erledigen wie eine Online-Bestellung. Doch Vorsicht: Eine Scheidung ist und bleibt ein gerichtliches Verfahren – mit allen rechtlichen Anforderungen, Konsequenzen und Fallstricken.
Tatsächlich gibt es keine echte Express-Scheidung und auch keine Scheidung, die völlig ohne persönliche oder anwaltliche Mitwirkung auskommt. Das Familiengericht prüft jede Scheidung im Einzelfall. Eine mündliche Anhörung beider Eheleute ist gesetzlich vorgeschrieben – und zwar persönlich. Und selbst bei vollständiger Einigkeit müssen Unterlagen vorbereitet, Fristen eingehalten und gegebenenfalls Versorgungsausgleiche geregelt werden.

Eine Online-Scheidung ist kein gesonderter Verfahrensweg, sondern ein moderner Weg der Vorbereitung: Sie übermitteln Ihre Daten digital, ich kümmere mich um alles Weitere.
Was ist also mit der Online-Scheidung gemeint?
Die sogenannte Online-Scheidung ist kein gesonderter Verfahrensweg. Sie ist lediglich ein vereinfachter Weg zur Kontaktaufnahme mit einer Anwaltskanzlei, um den Scheidungsantrag vorzubereiten – bequem und digital. Genau hier liegt der Vorteil: Sie können alle erforderlichen Angaben vorab online übermitteln, ohne auf einen Kanzleitermin vor Ort angewiesen zu sein.
Der Scheidungsantrag wird dann auf Basis Ihrer Angaben erstellt und bei Gericht eingereicht – natürlich durch eine anwaltliche Vertretung, denn eine Scheidung ohne Anwalt ist rechtlich nicht möglich, zumindest nicht für die antragstellende Partei.
Fazit – Online gut vorbereitet, aber nicht ganz ohne
Die Vorstellung, sich per Mausklick scheiden zu lassen, ist eine Illusion. Aber: Sie können sich die ersten Schritte deutlich erleichtern, wenn Sie auf eine digitale Vorbereitung setzen. Ich biete Ihnen genau das: Eine unkomplizierte Möglichkeit, den Scheidungsantrag online zu starten – kombiniert mit persönlicher, erfahrener und verlässlicher rechtlicher Begleitung.
Wenn Sie möchten, können Sie hier direkt starten. Ich melde mich anschließend bei Ihnen – auf Wunsch telefonisch, per E-Mail oder in einem persönlichen Gespräch. Denn am Ende geht es um mehr als Formulare: Es geht um Ihren Weg in die Zukunft.
FAQ – Häufige Fragen zur Online-Scheidung
Ist eine Online-Scheidung schneller als eine normale Scheidung?
Nein – die Gerichtsverfahren sind gleich. Der Vorteil liegt in der vereinfachten Vorbereitung, nicht in der Dauer des Verfahrens.
Brauche ich trotzdem einen Anwalt?
Ja. Eine Scheidung ist nur mit anwaltlicher Vertretung zulässig – zumindest für die antragstellende Partei.
Was passiert mit dem Versorgungsausgleich?
Auch im Online-Verfahren wird der Versorgungsausgleich durchgeführt – es sei denn, Sie haben ihn rechtswirksam ausgeschlossen.
Muss ich trotzdem zum Gericht?
Ja. Es findet ein mündlicher Termin vor dem Familiengericht statt. Dort werden beide Ehepartner persönlich angehört.
Ist die Online-Scheidung günstiger?
Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert. Eine einvernehmliche Online-Scheidung kann aber Nebenkosten sparen.
Checkliste – Was wird für die Online-Scheidung benötigt?
- Heiratsurkunde oder Familienbuchauszug
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweise über Ihre Rentenversicherungsnummern (für den Versorgungsausgleich)
- Informationen zur Trennung (Datum, Lebenssituation, ggf. getrennte Konten)
- Angaben über gemeinsame Kinder
- Angaben über bereits getroffene Vereinbarungen (z. B. Unterhalt, Zugewinn, Hausrat)
Diese Angaben können Sie mir hier digital übermitteln. Alles Weitere erledige ich für Sie – diskret, kompetent und mit Blick auf das Wesentliche.