
Scheidung
Wenn Sie sich bis auf diese Seite geklickt haben, liegt möglicherweise ein langer, emotional belastender Weg hinter Ihnen. Eine Trennung ist nie leicht – umso wichtiger ist es, nun den nächsten Schritt mit Klarheit und Verlässlichkeit zu gehen.
Aus Erfahrung weiß ich: Im Familienrecht braucht es weit mehr als juristisches Fachwissen. Es braucht Fingerspitzengefühl, Dialogbereitschaft und eine klare Strategie. Mein Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen einen Weg zu finden, der Auseinandersetzungen vermeidet und Ihnen den Rücken stärkt – rechtlich und menschlich.
Was kostet eine Scheidung?
Viele Mandantinnen und Mandanten stellen sich zu Recht als erstes die Frage: Was kommt da finanziell auf mich zu? Die Antwort hängt davon ab, ob es sich um eine einvernehmliche oder streitige Scheidung handelt und welche Regelungsbereiche betroffen sind – etwa Unterhalt, Zugewinn oder Sorgerecht. Eine erste Orientierung zu den Scheidungskosten finden Sie hier.
Ablauf des Scheidungsverfahrens
- Scheidungsantrag beim Familiengericht
- Gerichtskostenrechnung und Zustellung an den anderen Ehegatten
- Fragebögen zum Versorgungsausgleich – Auskünfte der Rententräger
- Termin zur mündlichen Verhandlung – persönliche Anhörung
- Scheidungsbeschluss
Der Versorgungsausgleich ist erfahrungsgemäß der zeitintensivste Teil. Sobald die Auskünfte der Versorgungsträger vorliegen, geht es zügig zum Scheidungstermin.
Scheidung online – bequem von zu Hause
Wenn Sie Ihre Scheidung unbürokratisch und ohne Kanzleibeteiligung vor Ort einleiten möchten, ist die Online-Scheidung eine ideale Möglichkeit. Sie sparen Zeit und Wege, ohne auf eine persönliche anwaltliche Betreuung zu verzichten. Hier gelangen Sie direkt zum Formular.
Wann ist eine Ehe gescheitert?
Nach § 1565 BGB wird eine Ehe geschieden, wenn sie gescheitert ist. Schuldfragen spielen dabei keine Rolle. Entscheidend ist, dass die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht – rechtlich geregelt durch das sogenannte Zerrüttungsprinzip.
- Trennung seit einem Jahr – beide Ehegatten stimmen der Scheidung zu
- Trennung seit drei Jahren – eine Zustimmung ist nicht mehr erforderlich
Was bedeutet "Getrenntleben"?
Getrenntleben bedeutet, dass keine gemeinsame Haushalts- und Lebensführung mehr besteht – auch innerhalb einer Wohnung. Die Trennung muss konsequent umgesetzt sein: eigene Räume, getrennte Einkäufe, getrenntes Kochen, getrennte Wäschepflege. Im Verfahren verlangt das Gericht eine möglichst konkrete Darstellung. Eine Trennung in diesem Sinne ist auch in einer gemeinsamen Wohnunh möglich, verlangt im Ehescheidungsverfahren aber einen besonders sorgfältigen Vortrag.
Trennungsjahr & Zerrüttung
Wenn die Trennung ein Jahr andauert und beide Partner die Scheidung wollen, geht das Gesetz von einer Zerrüttung aus. Nach drei Jahren gilt die Ehe unwiderlegbar als gescheitert. Ich unterstütze Sie auch bei Fragen zu Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht und dem Umgangsrecht bzw. Wechselmodell.