Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung – Hilfe, wenn der Alltag nicht mehr allein gelingt
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist im Elften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI) verankert. Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, ist automatisch auch in der Pflegeversicherung abgesichert. Sie unterstützt Menschen, die dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind – sei es körperlich, geistig oder psychisch.
Was bedeutet Pflegebedürftigkeit?
Seit dem 1. Januar 2017 gilt ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff. Statt nur körperliche Einschränkungen zu betrachten, bezieht die Beurteilung heute auch geistige und seelische Beeinträchtigungen mit ein – etwa bei Demenz. Seitdem werden auch diejenigen Menschen berücksichtigt, die ihren Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen können.
Die Einstufung erfolgt auf Grundlage von sechs Lebensbereichen – den sogenannten Modulen:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Die Bewertung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD), früher MDK, im Rahmen eines Hausbesuchs oder nach telefonischer Begutachtung mit Zustimmung der Versicherten.
Wie wird der Pflegegrad berechnet?
Jedes Modul wird nach einem wissenschaftlich fundierten Schema bewertet. Die Module fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in den Gesamtpunktwert ein, aus dem sich der Pflegegrad ergibt:
- Mobilität: 10 %
- Kognition oder Verhalten (höherer Wert zählt): 15 %
- Selbstversorgung: 40 %
- Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen: 20 %
- Alltagsleben & soziale Kontakte: 15 %
Diese Gewichtung zeigt: Die Selbstständigkeit im Alltag hat besondere Bedeutung.
Welche Leistungen können Sie erhalten?
Abhängig vom Pflegegrad stehen Ihnen unter anderem folgende Leistungen zu:
- Pflegegeld (bei privater Pflege durch Angehörige)
- Pflegesachleistungen (bei professioneller Pflege)
- Kombinationsleistungen
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Vollstationäre Pflege
Ziel ist es, Ihre Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten oder wiederherzustellen.
So bereiten Sie sich auf die Begutachtung vor
Checkliste:
- Aktuellen Medikamentenplan bereithalten
- Liste aller genutzten Hilfsmittel erstellen
- Arztberichte und Entlassungsbriefe kopieren
- Pflegedokumentation (falls vorhanden) bereitstellen
- Pflegeperson zum Begutachtungstermin bitten
Hinweis: Beim Termin wird ermittelt, welche Fähigkeiten noch vorhanden sind und wo konkrete Hilfe nötig ist.
Was tun bei Streitigkeiten?
Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Bleibt dieser erfolglos, steht Ihnen der Klageweg offen.
FAQ – Ihre Rechte:
- Widerspruch gegen den Bescheid einlegen
- Akteneinsicht beantragen – im Verwaltungs- und Gerichtsverfahren
- Klage beim Sozialgericht erheben
Wir empfehlen: Lassen Sie sich rechtzeitig beraten. Ich unterstütze Sie gerne.