Skip to header Skip to main navigation Skip to footer
Jurist-Berlin.de
Rechtsanwältin Annett Sterrer
Jurist-Berlin.de | Familie . Medizin . Recht

Hauptnavigation

  • Startseite
  • über mich
  • Rechtsgebiete
    • Familienrecht
      • Scheidung
      • eingetragene Lebenspartnerschaft
      • Versorgungsausgleich
      • Ehevertrag und Trennungsvereinbarung
      • Unterhalt
        • Kindesunterhalt
        • Unterhalt ab Volljährigkeit
        • Trennungsunterhalt
        • nachehelicher Unterhalt
      • Zugewinnausgleich
      • Ehewohnung
      • Sorgerecht
      • Umgangsrecht
      • Wechselmodell
      • nichteheliche Lebensgemeinschaft
      • Vaterschaftsfeststellung
      • Vaterschaftsanfechtung
      • Gewaltschutz
    • Onlinescheidung
      • Kosten der Scheidung
      • Formular Ehescheidung online
      • Formular Ehescheidung PDF
    • Behandlungsfehler
      • Behandlungsfehler: Erste Schritte
      • Anforderung Patientenakte - Musterschreiben
      • Schmerzprotokoll
      • Was ist ein Schlichtungsverfahen?
      • Hilfe durch gesetzliche Krankenkasse
      • Klageverfahren
      • Schadensersatz
      • Schmerzensgeld
      • Aufklärungsfehler
      • Befunderhebungsfehler
      • Diagnosefehler
    • Sozialversicherung
      • Krankenversicherung
      • Pflegeversicherung
      • Schwerbehindertenrecht
      • Unfallversicherung
      • Rentenversicherung
      • Arbeitslosenversicherung
      • Scheinselbständigkeit
      • Einsicht in Verwaltungsakte
      • Widerspruchsverfahren
      • Überprüfungsantrag
      • Klage vor dem Sozialgericht
  • Service
    • Aktuelles
      • 10 Tips für Trennung und Scheidung
      • familienpsychologisches Gutachten
      • Wie teuer ist eine Scheidung?
      • Wechselmodell und Corona
    • Kosten
    • Erstberatung
  • Kontakt

☎ 030 609 871 730 ✉ info@jurist-berlin.de  

Ein Aktenordner liegt auf Geldscheinen. Auf dem Aktenordner steht "Pflegeversicherung"
 

Die gesetzliche Pflegeversicherung – Hilfe, wenn der Alltag nicht mehr allein gelingt

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist im Elften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI) verankert. Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, ist automatisch auch in der Pflegeversicherung abgesichert. Sie unterstützt Menschen, die dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind – sei es körperlich, geistig oder psychisch.

 

Was bedeutet Pflegebedürftigkeit?

Seit dem 1. Januar 2017 gilt ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff. Statt nur körperliche Einschränkungen zu betrachten, bezieht die Beurteilung heute auch geistige und seelische Beeinträchtigungen mit ein – etwa bei Demenz. Seitdem werden auch diejenigen Menschen berücksichtigt, die ihren Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen können.

Die Einstufung erfolgt auf Grundlage von sechs Lebensbereichen – den sogenannten Modulen:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Die Bewertung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD), früher MDK, im Rahmen eines Hausbesuchs oder nach telefonischer Begutachtung mit Zustimmung der Versicherten.

 

Wie wird der Pflegegrad berechnet?

Jedes Modul wird nach einem wissenschaftlich fundierten Schema bewertet. Die Module fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in den Gesamtpunktwert ein, aus dem sich der Pflegegrad ergibt:

  • Mobilität: 10 %
  • Kognition oder Verhalten (höherer Wert zählt): 15 %
  • Selbstversorgung: 40 %
  • Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen: 20 %
  • Alltagsleben & soziale Kontakte: 15 %

Diese Gewichtung zeigt: Die Selbstständigkeit im Alltag hat besondere Bedeutung.

 

Welche Leistungen können Sie erhalten?

Abhängig vom Pflegegrad stehen Ihnen unter anderem folgende Leistungen zu:

  • Pflegegeld (bei privater Pflege durch Angehörige)
  • Pflegesachleistungen (bei professioneller Pflege)
  • Kombinationsleistungen
  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Vollstationäre Pflege

Ziel ist es, Ihre Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten oder wiederherzustellen.

 

So bereiten Sie sich auf die Begutachtung vor

Checkliste:

  • Aktuellen Medikamentenplan bereithalten
  • Liste aller genutzten Hilfsmittel erstellen
  • Arztberichte und Entlassungsbriefe kopieren
  • Pflegedokumentation (falls vorhanden) bereitstellen
  • Pflegeperson zum Begutachtungstermin bitten

Hinweis: Beim Termin wird ermittelt, welche Fähigkeiten noch vorhanden sind und wo konkrete Hilfe nötig ist.

 

Was tun bei Streitigkeiten?

Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Bleibt dieser erfolglos, steht Ihnen der Klageweg offen.

FAQ – Ihre Rechte:

  • Widerspruch gegen den Bescheid einlegen
  • Akteneinsicht beantragen – im Verwaltungs- und Gerichtsverfahren
  • Klage beim Sozialgericht erheben

Wir empfehlen: Lassen Sie sich rechtzeitig beraten. Ich unterstütze Sie gerne.


 

  • Drucken

Rechtsanwältin

Annett Sterrer

LL.M. (Medical Law)

Fachanwältin für Familienrecht

Fachanwältin für Sozialrecht


Willibald-Alexis-Straße 15

10965 Berlin

Tel.: 030 – 609 871 730

Fax: 030 – 609 871

E-Mail: info@jurist-berlin.de

 

 

✉ Kontakt 

 
Beratungsgespräch, Hände

In der Erstberatung nehme ich mir Zeit für Ihr Anliegen – strukturiert, verständlich und auf Augenhöhe.
Sie schildern mir Ihre Situation, und ich erläutere Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten, Risiken und nächsten Schritte.
Dabei kläre ich Sie transparent über Erfolgsaussichten, Kosten und Handlungsoptionen auf.


Umfassende anwaltliche Erstberatung

→ hier weitere Informationen

Die Kosten für die Erstberatung betragen pauschal 199,00 € inkl. MwSt.
Jetzt Erstberatung buchen 

Footer menu

  • Kontakt
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum

Copyright © 2025 Annett Sterrer - All rights reserved | Developed & Designed by Alaa Haddad - angetrieben durch Drupal