
Behandlungsfehler: Erste Schritte
Hier finden Sie Informationen zu den ersten Maßnahmen, die Sie ergreifen sollten, wenn Sie vermuten, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein. Handeln Sie schnell und ergreifen Sie möglichst rasch die notwendigen Maßnahmen.
Gedächtnisprotokoll und Schmerzprotokoll
Fertigen Sie ein Gedächtnisprotokoll. Wann wurden Sie wo von wem behandelt. Wann haben Sie mit wem welche Beschwerden besprochen. Notieren Sie sich Daten, Orte, Zeitpunkte und mögliche Zeugen, am besten mit Adressen. Versuchen Sie, sich an die Namen der Ärzte und des Pflegepersonals zu erinnern. Gelingt dies nicht, notieren Sie die Beschreibung des Aussehens. Lagen noch andere Patienten in Ihrem Zimmer, wenn ja wer. Notieren Sie sich das Geschehen von Anfang an. Dann arbeiten Sie sich vor. Notieren Sie sich lieber zu viel als zu wenig. Viele wichtige Details geraten im Laufe der Zeit in Vergessenheit. Diese Schilderung sollte möglichst objektiv ausfallen und möglichst nur Tatsachen enthalten.
Fertigen Sie auch ein Schmerzprotokoll und notieren dort die Intensität und Qualität Ihrer Schmerzen. Für die Vergangenheit können Sie die Schmerzen in Schmerzperioden zusammenfassen. Für die Zukunft sollten Sie die Schmerzen täglich notieren. Dabei können Sie sich an dem folgenden Schema orientieren:
- leichte Schmerzen: Sie können sich von den Schmerzen noch ablenken, empfinden aber ein Unlustgefühl.
- mittlere Schmerzen: Sie können sich von den Schmerzen zwar nicht mehr ablenken, aber dennoch einer Tätigkeit nachgehen.
- starke Schmerzen: Die Schmerzen sind permanent präsent. Sie können sich von den Schmerzen nicht mehr ablenken und auch keiner Tätigkeit mehr nachgehen.
- quälende Schmerzen: Die Schmerzen sind für Sie nicht mehr beherrschbar.
Eine möglichst detaillierte Darstellung Ihrer Schmerzen kann Ihre Position erheblich verbessern, wenn wegen des Behandlungsfehlers Schmerzensgeld geltend gemacht wird.
Sortieren Sie Unterlagen und Rechnungen
Sämtliche Unterlagen, über die Sie bereits verfügen, sollten Sie heraussuchen und sortieren. Spielen verschiedene Krankenhäuser oder Arztpraxen eine Rolle, dann sortieren Sie die Unterlagen in Bezug auf das jeweilige Krankenhaus bzw. die jeweilige Arztpraxis nach Datum. Auch Rechnungen, die Sie im Zusammenhang mit dem vermuteten Behandlungsfehler bereits bezahlt haben, sollten Sie heraussuchen, gegebenenfalls sortieren und bereit halten.
Patientendokumentation bzw. Behandlungsunterlagen einsehen
Wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten, ist es unumgänglich, die Patientenunterlagen einzusehen. Sie haben gem. § 630 g BGB einen gesetzlichen Anspruch auf unverzügliche Einsichtnahme in Ihre Patientenakte. Gegen Übernahme der Kosten haben Sie auch einen Anspruch darauf, dass Ihnen elektronische Abschriften überlassen werden. Mit "elektronische Abschriften" sind auch Kopien gemeint (Gesetzesbegründung zu § 630g BGB). Hier finden Sie ein Musterschreiben.
Hilfe durch Ihre Krankenkasse bei vermutetem Behandlungsfehler
Gemäß § 66 SGB V haben Sie einen Anspruch darauf, dass Ihre gesetzliche Krankenkasse Sie unterstützt, wenn Sie das Vorliegen eines Behandlungsfehlers vermuten. Melden Sie sich bei Ihrer Krankenkasse und schildern Sie dort Ihren Fall. Die Krankenkasse wird Ihren Fall medizinisch begutachten lassen. Das Ergebnis dieses Gutachtens wird Ihnen helfen einzuschätzen, welche weiteren Schritte Sie unternehmen können und sollten. Hier finden Sie dazu weitere Informationen. Achtung: Das Begutachtungsverfahren unterbricht die Verjährung nicht!
Schlichtungsverfahren
Parallel zur Begutachtung Ihres Falles können Sie bei der für Sie zuständigen Schlichtungsstelle ein Schlichtungsverfahren durchführen. Sie benötigen hierfür allerdings die Zustimmung des Behandlers. Die Durchführung des Schlichtungsverfahrens unterbricht die Verjährung. Auch das Gutachten der Schlichtungsstelle ist nicht bindend.
Wichtig: Wenn Sie merken, dass Sie mit den einzuleitenden Maßnahmen überfordert sein werden, wenden Sie sich so früh wie möglich an mich. Ich vertrete Sie bei der Anforderung der Patientenakte, der Auseinandersetzung mit dem Behandler, dem Schriftverkehr mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und begleite für Sie Ihr Schlichtungsverfahren.