Skip to header Skip to main navigation Skip to footer
Jurist-Berlin.de
Rechtsanwältin Annett Sterrer
Jurist-Berlin.de | Familie . Medizin . Recht

Hauptnavigation

  • Startseite
  • über mich
  • Rechtsgebiete
    • Familienrecht
      • Scheidung
      • eingetragene Lebenspartnerschaft
      • Versorgungsausgleich
      • Ehevertrag und Trennungsvereinbarung
      • Unterhalt
        • Kindesunterhalt
        • Unterhalt ab Volljährigkeit
        • Trennungsunterhalt
        • nachehelicher Unterhalt
      • Zugewinnausgleich
      • Ehewohnung
      • Sorgerecht
      • Umgangsrecht
      • Wechselmodell
      • nichteheliche Lebensgemeinschaft
      • Vaterschaftsfeststellung
      • Vaterschaftsanfechtung
      • Gewaltschutz
    • Onlinescheidung
      • Kosten der Scheidung
      • Formular Ehescheidung online
      • Formular Ehescheidung PDF
    • Behandlungsfehler
      • Behandlungsfehler: Erste Schritte
      • Anforderung Patientenakte - Musterschreiben
      • Schmerzprotokoll
      • Was ist ein Schlichtungsverfahen?
      • Hilfe durch gesetzliche Krankenkasse
      • Klageverfahren
      • Schadensersatz
      • Schmerzensgeld
      • Aufklärungsfehler
      • Befunderhebungsfehler
      • Diagnosefehler
    • Sozialversicherung
      • Krankenversicherung
      • Pflegeversicherung
      • Schwerbehindertenrecht
      • Unfallversicherung
      • Rentenversicherung
      • Arbeitslosenversicherung
      • Scheinselbständigkeit
      • Einsicht in Verwaltungsakte
      • Widerspruchsverfahren
      • Überprüfungsantrag
      • Klage vor dem Sozialgericht
  • Service
    • Aktuelles
      • 10 Tips für Trennung und Scheidung
      • familienpsychologisches Gutachten
      • Wie teuer ist eine Scheidung?
      • Wechselmodell und Corona
    • Kosten
    • Erstberatung
  • Kontakt

☎ 030 609 871 730 ✉ info@jurist-berlin.de  

 
Adult students studying

 

Unterhalt für volljährige Kinder – Was sich nach dem 18. Geburtstag ändert

Wenn ein minderjähriges Kind volljährig wird, ändert sich unterhaltsrechtlich einiges. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

 

Wechsel vom privilegierten Minderjährigen zum volljährigen Kind

  1. Beide Elternteile sind barunterhaltspflichtig:
    Während beim minderjährigen Kind meist nur der barunterhaltspflichtige Elternteil zahlt (der andere betreut), müssen nach Eintritt der Volljährigkeit beide Elternteile anteilig zum Barunterhalt beitragen – abhängig von ihren Einkommensverhältnissen.
  2. Betreuungsunterhalt entfällt:
    Der Betreuungsunterhalt der Kindesmutter oder des betreuenden Elternteils fällt weg. Nur noch Barunterhalt ist geschuldet.
  3. Das Kind ist in der Regel selbst für die Geltendmachung des Unterhalts zuständig:
    Der unterhaltsberechtigte Volljährige muss seinen Anspruch selbst geltend machen – die Eltern vertreten es nicht mehr.
 

Unterhaltshöhe für volljährige Kinder

  1. Bedarf gemäß Düsseldorfer Tabelle (ab 18 Jahre):
    • Aktuell liegt der Mindestbedarf (Stand 2025) bei 693 € monatlich.
    • Lebt das Kind noch zuhause, gilt dieser Bedarf weiter – jedoch wird das Kindergeld in voller Höhe (derzeit 255 €) angerechnet.
  2. Kind lebt auswärts (z. B. in Ausbildung oder Studium):
    • Pauschalbedarf: 990 € monatlich, inklusive Unterkunft und Verpflegung
    • Auch hier wird das Kindergeld voll angerechnet → Zahlbetrag: 735 € (2025)
  3. Einkommen des Kindes wird angerechnet:
    Ausbildungsvergütung oder Nebenjobs mindern den Unterhaltsanspruch, aber bei Auszubildenden wird meist ein pauschaler Freibetrag (z. B. 100 €) abgezogen.
 

Quotenmäßige Haftung der Eltern

  • Die Eltern haften anteilig nach ihren unterhaltsrelevanten bereinigten Einkommen.
  • Beispiel: Vater verdient 3.000 €, Mutter 2.000 € → Vater trägt 60 %, Mutter 40 % des Bedarfs.

Wichtige Folgeaspekte

  • Titulierter Unterhalt: Für das minderjährige Kind muss ggf. angepasst werden. Der alte Titel verliert nicht automatisch seine Wirkung!
  • Ausbildungsziel: Das Kind muss eine zielstrebige Schul- oder Berufsausbildung verfolgen. Wer „gammeln geht“, verliert den Anspruch.
  • Schulische Ausbildung: Bei einem Schüler, der im elterlichen Haushalt wohnt und die Schule besucht (z. B. Gymnasium), bleibt die Unterhaltspflicht grundsätzlich bestehen.

 

 

  • Drucken

Rechtsanwältin

Annett Sterrer

LL.M. (Medical Law)

Fachanwältin für Familienrecht

Fachanwältin für Sozialrecht


Willibald-Alexis-Straße 15

10965 Berlin

Tel.: 030 – 609 871 730

Fax: 030 – 609 871

E-Mail: info@jurist-berlin.de

 

 

✉ Kontakt 

 
Beratungsgespräch, Hände

In der Erstberatung nehme ich mir Zeit für Ihr Anliegen – strukturiert, verständlich und auf Augenhöhe.
Sie schildern mir Ihre Situation, und ich erläutere Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten, Risiken und nächsten Schritte.
Dabei kläre ich Sie transparent über Erfolgsaussichten, Kosten und Handlungsoptionen auf.


Umfassende anwaltliche Erstberatung

→ hier weitere Informationen

Die Kosten für die Erstberatung betragen pauschal 199,00 € inkl. MwSt.
Jetzt Erstberatung buchen 

Footer menu

  • Kontakt
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum

Copyright © 2025 Annett Sterrer - All rights reserved | Developed & Designed by Alaa Haddad - angetrieben durch Drupal