
Gewaltschutz
Nicht selten fügen sich Partner körperliche Gewalt, Drohungen oder psychische Demütigungen zu, die im Zuge einer Trennung derart eskalieren, dass ein sofortiges Handeln erforderlich ist. Das Gewaltschutzgesetz bietet in solchen Fällen eine Möglichkeit, die Lage zu deeskalieren und das Opfer vor weiteren Übergriffen zu schützen – sei es durch körperliche Gewalt, Freiheitsverletzungen, ernsthafte Drohungen oder unzumutbare Belästigungen.
Voraussetzungen für einen Antrag auf Gewaltschutz
Das Familiengericht wird nur auf Antrag tätig. Voraussetzung ist, dass das Opfer vorsätzlich und widerrechtlich an Körper, Gesundheit oder Freiheit verletzt oder ernsthaft bedroht wurde. Auch Nachstellungen (Stalking) oder andauernde Belästigungen können einen Antrag rechtfertigen. Wichtig ist, dass die Vorfälle konkret geschildert werden – mit Ort, Datum und genauer Abfolge. Allgemeine Aussagen wie „Er hat mich ständig beleidigt“ reichen nicht aus. Es muss zudem eine Wiederholungsgefahr bestehen. Diese wird vom Gericht angenommen, wenn bereits ein Übergriff erfolgt ist.
Rechtsfolgen eines Gewaltschutzantrags
Das Gericht ordnet alle Maßnahmen an, die zur Abwendung weiterer Übergriffe erforderlich sind (§ 1 Abs. 1 GewSchG). Dazu kann gehören:
- Kontaktverbot
- Wohnungsverweis (z. B. bei gemeinsam genutzter Wohnung)
- Annäherungsverbot (z. B. kein Aufenthalt im Umkreis von 100 m)
- Verbot, bestimmte Orte aufzusuchen (z. B. Kita, Schule, Arbeitsplatz)
Ziel ist es, dem Opfer ein sicheres Umfeld zu verschaffen.
Einstweilige Anordnung
In dringenden Fällen kann eine einstweilige Anordnung beantragt werden. Dabei reicht eine sogenannte Glaubhaftmachung aus – das heißt, die Vorfälle müssen nicht bewiesen, sondern lediglich glaubhaft geschildert werden, etwa durch eine eidesstattliche Versicherung. Diese Maßnahme kann sofort, ohne Anhörung der Gegenseite, in Kraft treten. Der Antragsgegner kann später Widerspruch einlegen.
Was Sie selbst tun können
Sie können sich selbst an die Rechtsantragstelle des für Sie zuständigen Amtsgerichts wenden. Dort wird Ihr Antrag auf Gewaltschutz aufgenommen und gemeinsam mit einem Rechtspfleger formuliert. Das Gericht ist verpflichtet, Sie zu unterstützen. Diese Möglichkeit ist besonders wichtig, wenn Sie sich keinen Rechtsanwalt leisten können oder die Hilfe sofort benötigen. Bringen Sie nach Möglichkeit Unterlagen mit, z. B. ärztliche Atteste, Protokolle der Polizei oder Nachrichtenverläufe.
FAQ – Häufige Fragen zum Gewaltschutz
Kann ich einen Antrag auch ohne Anwalt stellen?
Ja. Sie können zur Rechtsantragstelle des Amtsgerichts gehen und den Antrag dort mit einem Rechtspfleger verfassen.
Wie schnell wird mein Antrag bearbeitet?
In akuten Fällen meist noch am selben oder folgenden Werktag – vor allem bei einstweiliger Anordnung.
Muss ich Beweise mitbringen?
Nein, eine eidesstattliche Versicherung reicht zunächst aus. Beweise (z. B. Chatverläufe, ärztliche Atteste) helfen jedoch sehr.
Muss der Täter von der Entscheidung erfahren?
Ja. Auch wenn die Maßnahme sofort wirkt, wird der Täter danach vom Gericht über die Entscheidung informiert.
Was passiert, wenn sich der Täter nicht an das Verbot hält?
Bei Verstößen drohen Geldstrafen oder Ordnungshaft. Zögern Sie nicht, Verstöße sofort zu melden.
Musterschreiben für einen Gewaltschutzantrag
Es handelt sich lediglich um ein Beispielschreiben, dass Sie auf Ihre Situation anpassen können. Eine fundierte rechtliche Beratung und Vertretung wird hierdurch nicht ersetzt.
An das
Amtsgericht [Ort]
Familiengericht
Betreff: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich den Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 1 GewSchG.
Am [Datum] kam es zu folgendem Vorfall:
[Schilderung des Vorfalls – z. B. Ort, Uhrzeit, konkrete Bedrohung oder Gewaltanwendung]
Ich fühle mich bedroht und habe große Angst, dass es erneut zu Übergriffen kommt. Ich bitte daher um folgende Anordnungen:
– Kontaktverbot
– Verbot, sich mir auf weniger als 100 m zu nähern
– Verbot, meine Wohnung und meinen Arbeitsplatz zu betreten
Ich erkläre an Eides statt, dass die vorstehenden Angaben der Wahrheit entsprechen.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
[Anschrift]
[Telefonnummer/E-Mail, falls gewünscht]
Checkliste – Was Sie zum Gericht mitbringen sollten
- Personalausweis oder Reisepass
- Möglichst genaue Darstellung des Vorfalls (Ort, Datum, Ablauf)
- Beweise, z. B.:
- ärztliche Atteste
- Polizeiberichte
- Chatverläufe oder Sprachnachrichten
- Fotos von Verletzungen oder beschädigtem Eigentum
- Zeugenaussagen (schriftlich oder als Kontaktmöglichkeit)
- Nachweise zur Wohnsituation (z. B. Mietvertrag, Meldebescheinigung)
- Falls vorhanden: bereits gestellte Anzeigen bei Polizei oder Strafanzeige
Tipp: Machen Sie sich vor dem Termin Notizen, damit Sie beim Gespräch mit dem Rechtspfleger nichts vergessen.