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Klageverfahren bei Behandlungsfehlern

Behandlungsfehler – umgangssprachlich auch als „Ärztepfusch“ bezeichnet – können schwerwiegende gesundheitliche und seelische Folgen für die Betroffenen haben. Wenn ärztliche Maßnahmen nicht dem medizinischen Standard entsprechen und dadurch gesundheitliche Schäden entstehen, steht den Patientinnen und Patienten ein Anspruch auf Entschädigung zu.

Doch häufig ist der Weg zu einer gerechten Lösung ohne juristische Unterstützung kaum zu bewältigen.

Wann ist eine Klage sinnvoll?

Wenn eine außergerichtliche Einigung scheitert und der Haftpflichtversicherer des Arztes die Ansprüche zurückweist, bleibt als nächster Schritt das gerichtliche Klageverfahren. Voraussetzung ist, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, der ursächlich für den eingetretenen Gesundheitsschaden ist. Genau das ist es, was im Klageverfahren bewiesen werden muss.

In diesem Zusammenhang können sowohl Schmerzensgeld für erlittene Qualen als auch Schadensersatz für finanzielle Nachteile gefordert werden.

Wie läuft das Klageverfahren ab?

  • Vorbereitung: Ich prüfe Ihren Fall sorgfältig – unter Einbeziehung medizinischer Gutachten und aller relevanten Unterlagen.
  • Klageeinreichung: Bei Erfolgsaussichten erhebe ich Klage vor dem zuständigen Zivilgericht.
  • Beweisaufnahme: Das Gericht holt in der Regel ein medizinisches Sachverständigengutachten ein. In bestimmten Fällen kehrt sich die Beweislast zu Ihren Gunsten um.
  • Urteil oder Vergleich: Das Verfahren endet entweder mit einem gerichtlichen Urteil oder mit einem Vergleich zwischen den Parteien.

Verjährung beachten!

Ansprüche wegen eines Behandlungsfehlers verjähren in der Regel nach drei Jahren ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie von dem Schaden und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen (§ 195, § 199 BGB). In besonders schweren Fällen kann eine längere Frist gelten.

Unsere Unterstützung für Sie

Ich verfüge über fundiertes Fachwissen im Medizinrecht und jahrelange Erfahrung im Umgang mit Behandlungsfehlern. Ich setze mich engagiert dafür ein, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.

Auch wenn der Weg vor Gericht mit Unsicherheit verbunden ist – Sie müssen ihn nicht allein gehen.

 

Häufige Fragen zum Klageverfahren bei Behandlungsfehlern

Wie erkenne ich einen Behandlungsfehler?

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ärztliche Maßnahmen nicht dem medizinischen Standard entsprechen und dadurch ein gesundheitlicher Schaden entsteht. Häufig bedarf es eines medizinischen Gutachtens zur Klärung.

Welche Ansprüche habe ich als Patient?

In der Regel können Sie Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend machen – z. B. für Verdienstausfall, Pflegekosten oder Folgekosten weiterer Behandlungen.

Wie lange habe ich Zeit, um zu klagen?

Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie von Schaden und Verursacher Kenntnis hatten oder hätten haben müssen (§§ 195, 199 BGB).

Was kostet ein Klageverfahren?

Die Kosten richten sich nach dem Streitwert und umfassen Gerichts- und Anwaltskosten sowie ggf. Sachverständigenhonorare. Eine Rechtsschutzversicherung kann helfen, das Kostenrisiko abzufedern.

Ab wann ist das Landgericht zuständig?

Bei einem Streitwert ab 5.000 € ist gemäß §§ 23, 71 GVG das Landgericht zuständig. In diesem Fall besteht gemäß § 78 ZPO Anwaltszwang – das bedeutet, Sie müssen sich dort durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Benötige ich unbedingt eine Anwältin oder einen Anwalt?

Ja, denn Arzthaftungsprozesse sind rechtlich und medizinisch anspruchsvoll. Eine erfahrene Fachanwältin für Medizinrecht sichert Ihre Chancen und wahrt Ihre Rechte im Verfahren – vor allem vor dem Landgericht ist anwaltliche Vertretung zwingend erforderlich.

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Rechtsanwältin

Annett Sterrer

LL.M. (Medical Law)

Fachanwältin für Familienrecht

Fachanwältin für Sozialrecht


Willibald-Alexis-Straße 15

10965 Berlin

Tel.: 030 – 609 871 730

Fax: 030 – 609 871

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