
Wechselmodell – Ist das was für uns?
Das Wechselmodell ist bei Streitigkeiten um das Umgangsrecht einer der häufigsten Streitpunkte. Es bietet vielen getrennten Familien die Möglichkeit, sich gleichermaßen um das Kind kümmern zu können und den Eltern den nötigen Freiraum, ihr eigenes Leben zu gestalten. Das Kind kann hiervon ganz eindeutig profitieren.
Das Wechselmodell bedeutet für die Familie jedoch eine gehörige Kraftanstrengung, denn die Eltern sollten in der Lage sein, die wechselseitige Betreuung miteinander abzustimmen. Auch in finanzieller Hinsicht stellt das Wechselmodell einen Kraftakt dar. Es sind von der Familie nicht nur zwei Haushalte zu finanzieren. Auch der zu zahlende Kindesunterhalt entfällt nur bei in etwa gleichem Einkommen der Eltern vollständig. Dies wird vom barunterhaltspflichtigen Elternteil oft übersehen.
In diesem Spannungsfeld kommt es immer wieder zum Streit über das Wechselmodell. Dabei ist in der Rechtsprechung umstritten, ob es sich beim Streit um das Wechselmodell um eine Problematik des Umgangsrechts oder des Sorgerechts handelt. Wenn Sie als Eltern sich bezüglich des Wechselmodells nicht einigen können, sollten Sie zunächst Kontakt zu dem für Sie zuständigen Jugendamt aufnehmen. Das Jugendamt wird versuchen, Sie ins Gespräch miteinander zu bringen. Führt auch dies zu keiner Einigung, bleibt Ihnen nur der Gang zum Familiengericht.
Das Familiengericht orientiert seine Entscheidung ausschließlich am Kindeswohl. Argumente gegen das Wechselmodell können zum Beispiel sein, dass das Umgangsrecht bis jetzt nicht verlässlich oder nur in geringem Umfang wahrgenommen wurde. Auch das Alter des Kindes kann gegen dieses Modell sprechen, denn eine paritätische wechselseitige Betreuung ist nicht für sehr kleine Kinder geeignet. Ab einem gewissen Alter, meiner Erfahrung nach ca. ab dem 12. Lebensjahr, wollen die Kinder selbst zunehmend weniger wechseln.
Auch weit voneinander entfernte Wohnorte der Eltern sprechen dagegen, weil es dann schlicht an der für das Kind zumutbaren praktischen Umsetzungsmöglichkeit fehlt. Auch die sozialen Bindungen an die jeweiligen Eltern werden geprüft. Eine Rolle spielen auch solche Fragen: Wo hat das Kind seine Freunde oder können die Hobbys des Kindes bei wechselseitiger paritätischer Betreuung sichergestellt werden.
Unterhalt im Wechselmodell
Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass beim Wechselmodell kein Kindesunterhalt mehr gezahlt werden muss. Tatsächlich entfällt der Barunterhalt nur dann vollständig, wenn beide Elternteile über ein annähernd gleich hohes Einkommen verfügen und die Betreuung gleichwertig erfolgt. In den meisten Fällen verbleibt jedoch ein Ausgleichsanspruch. Der Elternteil mit dem höheren Einkommen muss den finanziellen Mehrbedarf ausgleichen – zum Beispiel für Schulmaterialien, Kleidung oder Freizeitaktivitäten.
Die Berechnung erfolgt unter Berücksichtigung beider Einkommen und Betreuungsanteile. Wichtig ist daher, frühzeitig für Klarheit zu sorgen – idealerweise durch eine schriftliche Vereinbarung oder eine familiengerichtlich gebilligte Regelung.
FAQ – Häufige Fragen zum Wechselmodell
Was versteht man unter dem Wechselmodell?
Das Wechselmodell bedeutet, dass das Kind nach der Trennung oder Scheidung von beiden Elternteilen abwechselnd und möglichst gleichwertig betreut wird – etwa im wöchentlichen oder zweiwöchentlichen Rhythmus.
Ist das Wechselmodell gesetzlich geregelt?
Nein, es gibt keine ausdrückliche gesetzliche Regelung. Es ist aber von der Rechtsprechung als gleichwertige Betreuungsform anerkannt – sofern es dem Kindeswohl dient.
Wer entscheidet über die Einführung des Wechselmodells?
Grundsätzlich sollten sich die Eltern einigen. Kommt keine Einigung zustande, kann das Familiengericht auf Antrag entscheiden – immer auf Grundlage des Kindeswohls.
Wie wirkt sich das Wechselmodell auf den Kindesunterhalt aus?
Der Unterhaltsbedarf wird neu berechnet. Beide Eltern sind barunterhaltspflichtig – wer mehr verdient, zahlt anteilig mehr. Nur bei gleichem Einkommen entfällt eine Ausgleichszahlung vollständig.
Ist das Wechselmodell für jedes Kind geeignet?
Nein. Je nach Alter, Persönlichkeit, Bindung zu den Eltern und den räumlichen Gegebenheiten kann das Wechselmodell sinnvoll oder überfordernd sein. Es muss stets im Einzelfall geprüft werden.