Rechtsgebiet Familienrecht
Wenn sich familiäre Lebensverhältnisse verändern, stehe ich Ihnen im Familienrecht mit Rat und Tat zur Seite – sei es bei Ehescheidungen, der Auflösung von Lebenspartnerschaften, bei Fragen zum Kindes- und Ehegattenunterhalt, zur Ausgestaltung des Sorge- und Umgangsrechts oder zur Aufteilung des Vermögens im Zuge von Trennung und Scheidung. Auch bei Vaterschaftsverfahren, Adoptionen oder der Erstellung von Eheverträgen begleite ich Sie zuverlässig und lösungsorientiert.