Skip to header Skip to main navigation Skip to footer
Jurist-Berlin.de
Rechtsanwältin Annett Sterrer
Jurist-Berlin.de | Familie . Medizin . Recht

Hauptnavigation

  • Startseite
  • über mich
  • Rechtsgebiete
    • Familienrecht
      • Scheidung
      • eingetragene Lebenspartnerschaft
      • Versorgungsausgleich
      • Ehevertrag und Trennungsvereinbarung
      • Unterhalt
        • Kindesunterhalt
        • Unterhalt ab Volljährigkeit
        • Trennungsunterhalt
        • nachehelicher Unterhalt
      • Zugewinnausgleich
      • Ehewohnung
      • Sorgerecht
      • Umgangsrecht
      • Wechselmodell
      • nichteheliche Lebensgemeinschaft
      • Vaterschaftsfeststellung
      • Vaterschaftsanfechtung
      • Gewaltschutz
    • Onlinescheidung
      • Kosten der Scheidung
      • Formular Ehescheidung online
      • Formular Ehescheidung PDF
    • Behandlungsfehler
      • Behandlungsfehler: Erste Schritte
      • Anforderung Patientenakte - Musterschreiben
      • Schmerzprotokoll
      • Was ist ein Schlichtungsverfahen?
      • Hilfe durch gesetzliche Krankenkasse
      • Klageverfahren
      • Schadensersatz
      • Schmerzensgeld
      • Aufklärungsfehler
      • Befunderhebungsfehler
      • Diagnosefehler
    • Sozialversicherung
      • Krankenversicherung
      • Pflegeversicherung
      • Schwerbehindertenrecht
      • Unfallversicherung
      • Rentenversicherung
      • Arbeitslosenversicherung
      • Scheinselbständigkeit
      • Einsicht in Verwaltungsakte
      • Widerspruchsverfahren
      • Überprüfungsantrag
      • Klage vor dem Sozialgericht
  • Service
    • Aktuelles
      • 10 Tips für Trennung und Scheidung
      • familienpsychologisches Gutachten
      • Wie teuer ist eine Scheidung?
      • Wechselmodell und Corona
    • Kosten
    • Erstberatung
  • Kontakt

☎ 030 609 871 730 ✉ info@jurist-berlin.de  

Vater mit Baby am Fenster

 

Wie läuft eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung ab?

Wenn das Kind keinen Vater hat, können die Mutter, der potentielle Vater oder auch das Kind selbst einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft stellen. Gem. § 1592 BGB ist derjenige Vater eines Kindes,

  • der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist oder war,
  • oder der die Vaterschaft anerkannt hat,
  • oder dessen Vaterschaft bereits gerichtlich festgestellt wurde.

Eine Frist für einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft existiert nicht. Wenn das Kind allerdings bereits einen rechtlichen Vater hat, muss zunächst ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren durchgeführt werden.

Der Antrag muss begründet werden, insbesondere muss vorgetragen werden, dass der potentielle Vater in der Empfängniszeit (300. bis 181. Tag vor Geburt) sexuellen Kontakt mit der Mutter hatte. Gelingt dem Mann der Beweis des Gegenteils, wird der Antrag zurückgewiesen.

Ein Abstammungsgutachten ist in der Regel entscheidend und kostet ca. 800 € bis 1.200 €. Bestätigt es die Vaterschaft, stellt das Gericht diese rechtskräftig fest. Alternativ kann die Feststellung auch einvernehmlich außergerichtlich erfolgen.

 

Welche Folgen hat eine positive Vaterschaftsfeststellung?

Eine gerichtliche Feststellung der Vaterschaft hat umfassende rechtliche Konsequenzen:

  • Der Vater wird unterhaltspflichtig für das Kind, ggf. auch gegenüber der Mutter (Betreuungsunterhalt).
  • Er hat ein Umgangsrecht und -pflicht.
  • Das Kind wird erbberechtigt.
  • Das Kind kann in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert werden.

 

FAQ zur Vaterschaftsfeststellung

Kann eine Vaterschaft auch ohne Gericht festgestellt werden?

Ja, wenn alle Beteiligten einverstanden sind. Die Vaterschaft kann durch Anerkennung beim Jugendamt oder Notar festgestellt werden.

Was ist, wenn die Mutter den Kontakt verweigert?

Der potentielle Vater kann trotzdem einen Antrag auf Vaterschaftsfeststellung stellen. Das Gericht kann die Untersuchung gegen den Willen der Mutter anordnen.

Wer bezahlt das Abstammungsgutachten?

In der Regel wird die Kostenlast nach Ausgang des Verfahrens verteilt. Wird die Vaterschaft festgestellt, trägt in der Regel der Vater die Kosten.

Ist ein DNA-Test Pflicht?

Nein, aber ohne Test ist eine Feststellung der Vaterschaft nahezu unmöglich. Die Weigerung kann im Verfahren negativ ausgelegt werden.

Welche Beweise braucht man für den Antrag?

Ein glaubhafter Vortrag über sexuellen Kontakt in der Empfängniszeit reicht aus. Weitere Beweise sind im Regelfall nicht erforderlich.


 

  • Drucken

Rechtsanwältin

Annett Sterrer

LL.M. (Medical Law)

Fachanwältin für Familienrecht

Fachanwältin für Sozialrecht


Willibald-Alexis-Straße 15

10965 Berlin

Tel.: 030 – 609 871 730

Fax: 030 – 609 871

E-Mail: info@jurist-berlin.de

 

 

✉ Kontakt 

 
Beratungsgespräch, Hände

In der Erstberatung nehme ich mir Zeit für Ihr Anliegen – strukturiert, verständlich und auf Augenhöhe.
Sie schildern mir Ihre Situation, und ich erläutere Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten, Risiken und nächsten Schritte.
Dabei kläre ich Sie transparent über Erfolgsaussichten, Kosten und Handlungsoptionen auf.


Umfassende anwaltliche Erstberatung

→ hier weitere Informationen

Die Kosten für die Erstberatung betragen pauschal 199,00 € inkl. MwSt.
Jetzt Erstberatung buchen 

Footer menu

  • Kontakt
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum

Copyright © 2025 Annett Sterrer - All rights reserved | Developed & Designed by Alaa Haddad - angetrieben durch Drupal