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Nachehelicher Unterhalt – Wann Ex-Partner Anspruch haben

Mit der Scheidung ist nicht automatisch jeder Unterhaltsanspruch beendet. In bestimmten Fällen kann ein Ehegatte nach der Scheidung vom anderen finanziell unterstützt werden. Hier erfährst du, wann und in welcher Höhe nachehelicher Unterhalt geschuldet ist.

 

Voraussetzungen für nachehelichen Unterhalt

  • Bedürftigkeit: Der unterhaltsberechtigte Ex-Partner kann seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sichern.
  • Leistungsfähigkeit: Der andere Ehegatte ist finanziell in der Lage, Unterhalt zu zahlen.
  • Ehebedingte Nachteile: Der Unterhaltsanspruch ergibt sich meist aus Nachteilen, die durch die Rollenverteilung in der Ehe entstanden sind (z. B. wegen Kinderbetreuung, Karriereverzicht).
 

Wichtige Unterhaltstatbestände

  • Betreuungsunterhalt: Wenn ein gemeinsames Kind unter 3 Jahren betreut wird – oder darüber hinaus, wenn keine Betreuung möglich ist.
  • Unterhalt wegen Krankheit: Wenn der Ex-Partner aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht erwerbsfähig ist.
  • Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit: Wenn nach der Scheidung (noch) keine Anstellung gefunden wurde.
  • Aufstockungsunterhalt: Wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht, um das frühere Lebensniveau zu sichern.
  • Ausbildung / Umschulung: Bei Bedarf zur beruflichen Wiedereingliederung nach langer Ehepause.
 

Berechnung der Unterhaltshöhe

Grundlage ist das bereinigte Nettoeinkommen beider Ex-Partner. Der Bedarf richtet sich grundsätzlich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Vom Einkommen des Verpflichteten wird ein Selbstbehalt abgezogen (derzeit 1.485 € pro Monat).

  • Quotenregel: Meist 45 % der Differenz beider Einkommen
  • Dauer: In der Regel befristet und herabsetzbar, insbesondere wenn keine langfristigen ehebedingten Nachteile bestehen
 

Herabsetzung und Befristung

Nach dem Gesetz (§ 1578b BGB) ist der Unterhalt zu begrenzen, wenn dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind insbesondere Dauer der Ehe, Kindererziehung und persönliche Opfer während der Ehe zu berücksichtigen.


 

Häufige Fragen zum nachehelichen Unterhalt

  • Gibt es einen automatischen Anspruch?
    Nein. Es muss ein konkreter gesetzlicher Tatbestand vorliegen (z. B. Krankheit, Kinderbetreuung).
  • Wie lange wird gezahlt?
    Oft zeitlich befristet – abhängig von Ehezeit und ehebedingten Nachteilen.
  • Muss ich Beweise vorlegen?
    Ja. Wer nachehelichen Unterhalt fordert, muss Bedürftigkeit und alle Voraussetzungen darlegen.
  • Was, wenn sich meine Lage verbessert?
    Dann kann der Unterhalt angepasst oder eingestellt werden. Beide Seiten sind zur Offenlegung verpflichtet.

 

 

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Rechtsanwältin

Annett Sterrer

LL.M. (Medical Law)

Fachanwältin für Familienrecht

Fachanwältin für Sozialrecht


Willibald-Alexis-Straße 15

10965 Berlin

Tel.: 030 – 609 871 730

Fax: 030 – 609 871

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