
Krankenversicherung
Die Regelungen, die Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung zugrunde liegen, finden sich im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V). Die Krankenversicherung definiert sich als Solidargemeinschaft mit der Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern.
Streitigkeiten mit der Krankenkasse
Streitigkeiten mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung können sich zum Beispiel ergeben aus:
- Fragen der Versicherungspflicht
- Befreiung von der Versicherungspflicht
- Beitragshöhe
- Kostenübernahme bzw. Kostenerstattung bestimmter Behandlungen
- Off-Label-Use
- Krankengeld
- Unterstützung von Versicherten bei vermutetem Behandlungsfehler
Die gesetzliche Krankenkasse kann grundsätzlich frei gewählt werden (§ 173 SGB V). Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein Wechsel der Kasse möglich (§ 175 SGB V). Darüber hinaus besteht gemäß § 9 SGB V die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung.
Leistungsansprüche
Sie haben Anspruch auf ambulante oder stationäre Behandlungen, auf Vorsorgeuntersuchungen, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln, Zahnbehandlungen und Zahnersatz, kieferorthopädische Behandlungen, Kuren, Psychotherapie und vieles mehr.
Zu beachten ist dabei das Wirtschaftlichkeitsgebot: Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Das Maß des Notwendigen darf nicht überschritten werden. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, darf die Krankenkasse die Leistung erbringen (§ 12 SGB V).
Wer muss bzw. darf sich gesetzlich krankenversichern?
Die Versicherungspflicht ist in den §§ 5 ff. SGB V geregelt. Es handelt sich um komplexe Regelungen, bei denen häufig unklar ist, ob eine Versicherungspflicht besteht oder nicht – ein häufiger Auslöser für Streitigkeiten.
Nach § 9 SGB V besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese sogenannte „freiwillige Pflichtversicherung“ richtet sich an Personen, die nicht pflichtversichert sind, aber keine private Versicherung abschließen möchten.
Was tun bei Streitigkeiten?
Haben Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten, sollten Sie zunächst Widerspruch einlegen. (Sie finden hier weitere Informationen zum Widerspruchsverfahren.)
Bleibt der Widerspruch erfolglos, können Sie Klage vor dem Sozialgericht erheben. (Sie finden hier weitere Informationen zum Klageverfahren.)
Ich berate und vertrete Sie gern in Ihrem sozialrechtlichen Anliegen.