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☎ 030 609 871 730 ✉ info@jurist-berlin.de  

Eine Hand hält eine Glaskugel mit Geldscheinen darin.

 

Unterhalt

Kommt es zur Trennung oder Scheidung, stellt sich für viele die existenzielle Frage: Wer hat Anspruch auf Unterhalt – und in welcher Höhe? In Deutschland unterscheidet man mehrere Arten von Unterhalt, die jeweils eigenen Regeln folgen. Im Zentrum steht dabei stets die Frage: Wer ist bedürftig – und wer leistungsfähig?

 

🟠 Trennungsunterhalt

Nach der Trennung, aber vor der rechtskräftigen Scheidung, kann ein Ehepartner Anspruch auf Trennungsunterhalt haben. Dieser soll den wirtschaftlich schwächeren Partner absichern, solange die Ehe noch besteht.

  • tatsächliche Trennung
  • Bedürftigkeit eines Ehegatten
  • Leistungsfähigkeit des anderen Ehegatten

🟠 Kindesunterhalt

Eltern sind gesetzlich verpflichtet, für ihre Kinder zu sorgen – auch finanziell. Leben die Eltern getrennt, leistet der betreuende Elternteil seinen Beitrag durch Pflege und Erziehung. Der andere muss Barunterhalt zahlen.

Grundlage ist die Düsseldorfer Tabelle, welche sich am Einkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes orientiert. Auch das Kindergeld wird dabei anteilig berücksichtigt.

🟠 Unterhalt für volljährige Kinder

Mit der Volljährigkeit ändert sich das Verhältnis: Nun sind beide Eltern barunterhaltspflichtig, unabhängig vom Wohnort des Kindes.

Der Anspruch besteht grundsätzlich bis zum Abschluss der ersten berufsqualifizierenden Ausbildung. Für Studierende, die nicht mehr zuhause wohnen, beträgt der pauschale Bedarf aktuell etwa 930 € monatlich.

🟠 Nachehelicher Unterhalt

Nach der Scheidung gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht nur in bestimmten Ausnahmefällen:

  • Betreuung gemeinsamer kleiner Kinder
  • Krankheit oder Erwerbsunfähigkeit
  • lange Ehe mit wirtschaftlichem Nachteil
  • fehlendes oder zu geringes Einkommen trotz Bemühens

🟢 Wovon hängt die Höhe des Unterhalts ab?

Die Berechnung des Unterhalts erfolgt immer individuell – je nach:

  • Einkommen beider Seiten
  • Bedarf des Berechtigten
  • Selbstbehalt des Pflichtigen
  • Anrechnung von Kindergeld oder anderen Leistungen

Unser Rat: Lassen Sie Ihre Unterhaltsansprüche oder Ihre Zahlungspflicht individuell prüfen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu klären und durchzusetzen.


 

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Rechtsanwältin

Annett Sterrer

LL.M. (Medical Law)

Fachanwältin für Familienrecht

Fachanwältin für Sozialrecht


Willibald-Alexis-Straße 15

10965 Berlin

Tel.: 030 – 609 871 730

Fax: 030 – 609 871

E-Mail: info@jurist-berlin.de

 

 

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