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☎ 030 609 871 730 ✉ info@jurist-berlin.de  

 

Hausarzt mit Kartenlesegert beim Hausbesuch

Unterstützung durch die Krankenkasse bei Behandlungsfehlern

Wenn Sie vermuten, durch einen ärztlichen Fehler geschädigt worden zu sein, können Sie sich an Ihre gesetzliche Krankenkasse wenden. Nach § 66 SGB V ist sie verpflichtet, Sie bei der Aufklärung zu unterstützen. Dieses Verfahren ist für Sie kostenfrei – aber: es hemmt nicht die Verjährung. Ihre zivilrechtlichen Ansprüche verjähren also ungeachtet der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst weiter.

Leistungen der Krankenkasse

  • Prüfung der Behandlungsunterlagen und Patientenakte
  • Anforderung zusätzlicher Unterlagen bei Behandlern und Kliniken (mit Ihrer Einwilligung)
  • Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)
  • Zusammenfassende Bewertung der Sach- und Rechtslage

Ablauf

  1. Sie wenden sich mit Ihrem Verdacht an Ihre Krankenkasse.
  2. Die Krankenkasse fordert Unterlagen an und prüft die Ausgangslage.
  3. Ein Gutachten des MD wird erstellt, das fachlich beurteilt, ob ein Behandlungsfehler vorliegt.
  4. Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung, die bei außergerichtlichen oder gerichtlichen Schritten helfen kann.

Wichtiger Hinweis zur Verjährung

Auch wenn das Verfahren bei der Krankenkasse hilfreich ist: Es unterbricht oder hemmt nicht die Verjährung. Die Frist zur Geltendmachung von Schadensersatz (meist 3 Jahre ab hinreichend konkreter Kenntnis vom Schaden und vom Schädiger) läuft weiter. Daher sollten Sie rechtzeitig auch anwaltliche Hilfe einholen.

FAQ

  • Was kostet die Unterstützung?
    Sie ist für gesetzlich Versicherte vollständig kostenlos.
  • Wie lange dauert das Gutachten?
    Je nach Fall mehrere Wochen bis Monate.
  • Ist das Ergebnis verbindlich?
    Nein, das Gutachten ist eine Einschätzung – keine gerichtliche Entscheidung.
  • Kann ich dennoch klagen?
    Ja. Das Gutachten kann zur Vorbereitung eines Gerichtsverfahrens dienen.
  • Was, wenn der MD keinen Fehler feststellt?
    Auch dann können Sie juristisch gegen die Behandelnden vorgehen – das Gutachten ist kein Hindernis.

Weitere Informationen:
Verbraucherzentrale – Behandlungsfehler
Stiftung Gesundheitswissen – Was tun?

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Rechtsanwältin

Annett Sterrer

LL.M. (Medical Law)

Fachanwältin für Familienrecht

Fachanwältin für Sozialrecht


Willibald-Alexis-Straße 15

10965 Berlin

Tel.: 030 – 609 871 730

Fax: 030 – 609 871

E-Mail: info@jurist-berlin.de

 

 

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