
Unterstützung durch die Krankenkasse bei Behandlungsfehlern
Wenn Sie vermuten, durch einen ärztlichen Fehler geschädigt worden zu sein, können Sie sich an Ihre gesetzliche Krankenkasse wenden. Nach § 66 SGB V ist sie verpflichtet, Sie bei der Aufklärung zu unterstützen. Dieses Verfahren ist für Sie kostenfrei – aber: es hemmt nicht die Verjährung. Ihre zivilrechtlichen Ansprüche verjähren also ungeachtet der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst weiter.
Leistungen der Krankenkasse
- Prüfung der Behandlungsunterlagen und Patientenakte
- Anforderung zusätzlicher Unterlagen bei Behandlern und Kliniken (mit Ihrer Einwilligung)
- Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)
- Zusammenfassende Bewertung der Sach- und Rechtslage
Ablauf
- Sie wenden sich mit Ihrem Verdacht an Ihre Krankenkasse.
- Die Krankenkasse fordert Unterlagen an und prüft die Ausgangslage.
- Ein Gutachten des MD wird erstellt, das fachlich beurteilt, ob ein Behandlungsfehler vorliegt.
- Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung, die bei außergerichtlichen oder gerichtlichen Schritten helfen kann.
Wichtiger Hinweis zur Verjährung
Auch wenn das Verfahren bei der Krankenkasse hilfreich ist: Es unterbricht oder hemmt nicht die Verjährung. Die Frist zur Geltendmachung von Schadensersatz (meist 3 Jahre ab hinreichend konkreter Kenntnis vom Schaden und vom Schädiger) läuft weiter. Daher sollten Sie rechtzeitig auch anwaltliche Hilfe einholen.
FAQ
- Was kostet die Unterstützung?
Sie ist für gesetzlich Versicherte vollständig kostenlos. - Wie lange dauert das Gutachten?
Je nach Fall mehrere Wochen bis Monate. - Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein, das Gutachten ist eine Einschätzung – keine gerichtliche Entscheidung. - Kann ich dennoch klagen?
Ja. Das Gutachten kann zur Vorbereitung eines Gerichtsverfahrens dienen. - Was, wenn der MD keinen Fehler feststellt?
Auch dann können Sie juristisch gegen die Behandelnden vorgehen – das Gutachten ist kein Hindernis.
Weitere Informationen:
Verbraucherzentrale – Behandlungsfehler
Stiftung Gesundheitswissen – Was tun?