Skip to header Skip to main navigation Skip to footer
Jurist-Berlin.de
Rechtsanwältin Annett Sterrer
Jurist-Berlin.de | Familie . Medizin . Recht

Hauptnavigation

  • Startseite
  • über mich
  • Rechtsgebiete
    • Familienrecht
      • Scheidung
      • eingetragene Lebenspartnerschaft
      • Versorgungsausgleich
      • Ehevertrag und Trennungsvereinbarung
      • Unterhalt
        • Kindesunterhalt
        • Unterhalt ab Volljährigkeit
        • Trennungsunterhalt
        • nachehelicher Unterhalt
      • Zugewinnausgleich
      • Ehewohnung
      • Sorgerecht
      • Umgangsrecht
      • Wechselmodell
      • nichteheliche Lebensgemeinschaft
      • Vaterschaftsfeststellung
      • Vaterschaftsanfechtung
      • Gewaltschutz
    • Onlinescheidung
      • Kosten der Scheidung
      • Formular Ehescheidung online
      • Formular Ehescheidung PDF
    • Behandlungsfehler
      • Behandlungsfehler: Erste Schritte
      • Anforderung Patientenakte - Musterschreiben
      • Schmerzprotokoll
      • Was ist ein Schlichtungsverfahen?
      • Hilfe durch gesetzliche Krankenkasse
      • Klageverfahren
      • Schadensersatz
      • Schmerzensgeld
      • Aufklärungsfehler
      • Befunderhebungsfehler
      • Diagnosefehler
    • Sozialversicherung
      • Krankenversicherung
      • Pflegeversicherung
      • Schwerbehindertenrecht
      • Unfallversicherung
      • Rentenversicherung
      • Arbeitslosenversicherung
      • Scheinselbständigkeit
      • Einsicht in Verwaltungsakte
      • Widerspruchsverfahren
      • Überprüfungsantrag
      • Klage vor dem Sozialgericht
  • Service
    • Aktuelles
      • 10 Tips für Trennung und Scheidung
      • familienpsychologisches Gutachten
      • Wie teuer ist eine Scheidung?
      • Wechselmodell und Corona
    • Kosten
    • Erstberatung
  • Kontakt

☎ 030 609 871 730 ✉ info@jurist-berlin.de  

 
ein Schwerbehindertenausweis, der einen Grand der Behinderung (GdB) von 90 ausweist

 

Schwerbehindertenrecht – Rechte für mehr Teilhabe und Schutz

Das Schwerbehindertenrecht ist im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) geregelt. Es sichert Menschen mit Behinderungen umfassende Rechte zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und zur Rehabilitation. Im Mittelpunkt stehen zwei Instrumente:

  • die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB)
  • die Zuerkennung von Merkzeichen
 

Grad der Behinderung (GdB) – Was wird beurteilt?

Der GdB drückt aus, inwieweit die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist. Er wird nicht allein auf Basis einer Diagnose vergeben, sondern anhand der tatsächlichen Funktionsbeeinträchtigungen. Maßgeblich ist die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV).

Ab einem GdB von 50 gelten Sie als schwerbehindert. Bereits ab einem GdB von 30 ist eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen möglich.

Auch der Grad der Schädigungsfolgen (GdS) wird ähnlich ermittelt, kommt aber vor allem im Entschädigungsrecht zur Anwendung.

 

Wie wird der GdB gebildet?

Für jeden betroffenen Funktionsbereich wird ein Einzel-GdB ermittelt. Diese Einzelwerte werden nicht einfach addiert, sondern gewichtet miteinander kombiniert. Grundlage ist § 152 Abs. 3 SGB IX.

Ausgangspunkt ist die schwerwiegendste Beeinträchtigung. Weitere Einschränkungen erhöhen den Gesamt-GdB nur, wenn sie das Ausmaß der Behinderung insgesamt verschärfen.

Beispiel: Wer einen GdB 40 für das Herz und zusätzlich GdB 30 für die Wirbelsäule hat, erhält nicht automatisch GdB 70. Vielmehr wird geprüft, ob sich die Einschränkungen gegenseitig verstärken.

 

Merkzeichen – spezielle Nachteilsausgleiche

Wer bestimmte gesundheitliche Einschränkungen hat, kann Merkzeichen erhalten. Diese ermöglichen z. B. steuerliche Vorteile, Freifahrten im ÖPNV oder Befreiungen vom Rundfunkbeitrag. Auch hier gelten die Vorgaben der VersMedV.

Wichtige Merkzeichen:

  • G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit
  • aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
  • B – Notwendigkeit ständiger Begleitung
  • Bl – blind
  • Gl – gehörlos
  • H – hilflos
  • Rf – Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Weitere Informationen zu den jeweiligen Vergünstigungen finden Sie hier.

 

Was tun bei einem ablehnenden Bescheid?

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde oder der festgestellte GdB zu niedrig erscheint, haben Sie mehrere rechtliche Möglichkeiten:

Ihre Optionen:

  • Widerspruch einlegen gegen den Bescheid
  • Einsicht in Ihre Verwaltungsakte beantragen
  • Klage vor dem Sozialgericht erheben

Wir empfehlen: Lassen Sie Ihren Fall juristisch prüfen. Ich unterstütze Sie gerne – kompetent und engagiert.

  • Drucken

Rechtsanwältin

Annett Sterrer

LL.M. (Medical Law)

Fachanwältin für Familienrecht

Fachanwältin für Sozialrecht


Willibald-Alexis-Straße 15

10965 Berlin

Tel.: 030 – 609 871 730

Fax: 030 – 609 871

E-Mail: info@jurist-berlin.de

 

 

✉ Kontakt 

 
Beratungsgespräch, Hände

In der Erstberatung nehme ich mir Zeit für Ihr Anliegen – strukturiert, verständlich und auf Augenhöhe.
Sie schildern mir Ihre Situation, und ich erläutere Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten, Risiken und nächsten Schritte.
Dabei kläre ich Sie transparent über Erfolgsaussichten, Kosten und Handlungsoptionen auf.


Umfassende anwaltliche Erstberatung

→ hier weitere Informationen

Die Kosten für die Erstberatung betragen pauschal 199,00 € inkl. MwSt.
Jetzt Erstberatung buchen 

Footer menu

  • Kontakt
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum

Copyright © 2025 Annett Sterrer - All rights reserved | Developed & Designed by Alaa Haddad - angetrieben durch Drupal