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Schmerzensgeld bei Behandlungsfehlern

Wenn medizinische Behandlungen nicht fachgerecht durchgeführt werden und ein gesundheitlicher Schaden entsteht, kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen. Dieses dient dazu, immaterielle Schäden – also körperliche und seelische Leiden – finanziell auszugleichen und dem Opfer Genugtuung zu verschaffen.

In meiner Kanzlei vertrete ich regelmäßig Patientinnen und Patienten, die durch ärztliche Behandlungsfehler verletzt wurden. Mein Ziel: Die Anerkennung ihres Leids – und eine gerechte Entschädigung.

Was beeinflusst die Höhe des Schmerzensgeldes?

Die Gerichte bemessen das Schmerzensgeld individuell – je nach Art und Ausmaß des erlittenen Schadens. Berücksichtigt werden u. a. die Dauer und Intensität der Schmerzen, psychische Belastungen, bleibende Einschränkungen sowie der Grad des ärztlichen Verschuldens. Zur Orientierung dienen sogenannte Schmerzensgeldtabellen mit Urteilen aus vergleichbaren Fällen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass Sie ein Schmerzprotokoll oder Schmerztagebuch führen. Anhand dieser Informationen kann ich Ihren Fall mit einem bereits entschiedenen Fall vergleich und so das angemessene Schmerzensgeld ermitteln. Sollte dies wegen der Eigenart Ihres Falles nicht möglich sein, kann ich anhand Ihrer Informationen selbst das Schmerzensgeld schätzen.

Wie kann ich mein Schmerzensgeld durchsetzen?

Oft erfolgt zunächst eine außergerichtliche Geltendmachung bei der Haftpflichtversicherung des Arztes. Bleibt eine Einigung aus, kann der Anspruch gerichtlich eingeklagt werden. Ab einem Streitwert von 5.000 € ist das Landgericht zuständig (§§ 23, 71 GVG) – dort besteht Anwaltszwang gemäß § 78 ZPO.

Verjährung: Fristen nicht verpassen!

Der Anspruch auf Schmerzensgeld verjährt in der Regel nach drei Jahren ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie von Schaden und Verantwortlichem erfahren haben oder hätten erfahren müssen (§§ 195, 199 BGB).

 

FAQ: Häufige Fragen zum Schmerzensgeld

Was ist Schmerzensgeld genau?

Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung für immaterielle Schäden wie Schmerzen, Angst, Entstellung oder psychisches Leid. Es soll dem Opfer Ausgleich und Genugtuung bieten.

Bekomme ich bei jedem Behandlungsfehler Schmerzensgeld?

Ein Anspruch besteht nur, wenn ein Behandlungsfehler nachgewiesen werden kann und dieser zu einem Gesundheitsschaden geführt hat. Außerdem muss ein Verschulden des Arztes vorliegen – zumindest fahrlässig.

Wie wird der Schaden nachgewiesen?

In der Regel durch ein medizinisches Sachverständigengutachten. Dieses wird entweder privat in Auftrag gegeben oder vom Gericht eingeholt.

Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei schweren Fehlern?

Das hängt vom Einzelfall ab. Während einfache Eingriffe mit vollständiger Heilung 1.000–5.000 € bringen können, liegen Beträge bei schweren Dauerschäden oft zwischen 50.000 und über 100.000 €.

Was passiert, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Dann kann der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden. Ich vertrete Sie bei Bedarf im gesamten Verfahren – vom Gutachten bis zum Urteil.

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Rechtsanwältin

Annett Sterrer

LL.M. (Medical Law)

Fachanwältin für Familienrecht

Fachanwältin für Sozialrecht


Willibald-Alexis-Straße 15

10965 Berlin

Tel.: 030 – 609 871 730

Fax: 030 – 609 871

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