Diese Angabe wird für die Streitwertberechnung benötigt. Am Streitwert orientieren sich die Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Kosten des Ehescheidungsverfahrens
Diese Angabe wird ebenfalls für die Streitwertberechnung benötigt (siehe oben).
Wenn Sie gemeinsame minderjährige Kinder haben, dann geben Sie bitte hier die entsprechenden Informationen ein. Diese Angaben sind notwendig, weil das Familiengericht in diesem Falle verpflichtet ist, die Beteiligten darauf hinzuweisen, dass das Jugendamt zur Verfügung steht, falls es Probleme gibt. Das Gericht entscheidet nicht über das Sorgerecht oder das Umgangsgericht, wenn Sie als Eltern sich einig sind!
Haben Sie keine Kinder, dann überspringen Sie diesen Teil.