
Zugewinnausgleich verständlich erklärt
Was ist der Zugewinnausgleich?
Wenn sich Ehepartner trennen, muss oft geklärt werden, wie das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen zwischen den Partnern aufgeteilt wird. In Deutschland leben die meisten Ehepaare im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das während der Ehezeit hinzugewonnene Vermögen („Zugewinn“) bei einer Scheidung ausgeglichen werden muss.
Haben Ehepartner ihren Güterstand durch einen Ehevertrag oder eine Trennungsvereinbarung verändert, sind diese Regelungen vorrangig zu berücksichtigen.
Wie wird der Zugewinnausgleich berechnet?
Um den Anspruch auf Zugewinnausgleich exakt zu bestimmen, müssen beide Ehegatten ihr Vermögen zu drei Zeitpunkten offenlegen:
- zum Tag der Eheschließung
- zum Tag der Trennung
- zum Tag der Zustellung des Scheidungsantrags
Die Vermögenswerte müssen in einem geordneten Vermögensverzeichnis angegeben werden – bloße Belege reichen nicht aus. Besonders bedeutsam ist die Auskunft zum Trennungszeitpunkt, um mögliche Vermögensverschiebungen aufzudecken.
Die Bewertung von Immobilien, Firmenanteilen oder Sammlungen ist häufig komplex – gerade wenn die Stichtage weit zurückliegen.
Durchführung des Zugewinnausgleichs
Sobald das Anfangs- und Endvermögen beider Ehegatten feststeht, wird geprüft, welcher Vermögenszuwachs während der Ehe erzielt wurde. Dieser Zugewinn wird zur Hälfte ausgeglichen – meist durch eine Ausgleichszahlung an den weniger vermögenden Ehepartner.
Der Zugewinnausgleich kann das Scheidungsverfahren verzögern und verkomplizieren. Daher ist eine außergerichtliche Einigung in vielen Fällen sinnvoll.
Wichtig zu wissen: Der Ausgleich erfolgt ausschließlich aus dem Vermögen, das zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags vorhanden ist. Niemand muss sich für den Ausgleich verschulden.
Checkliste zur Vorbereitung des Zugewinnausgleichs
Um den Zugewinnausgleich rechtssicher zu berechnen, sollten folgende Unterlagen und Informationen vorbereitet werden:
- Vermögensaufstellung zum Tag der Eheschließung (Anfangsvermögen)
- Vermögensaufstellung zum Tag der Trennung
- Vermögensaufstellung zum Tag der Zustellung des Scheidungsantrags (Endvermögen)
- Nachweise über Bank- und Depotguthaben (Kontoauszüge zu den Stichtagen)
- Immobiliennachweise (Kaufverträge, Grundbuchauszüge, Wertgutachten)
- Nachweise über Schulden (z. B. Hypotheken, Privatkredite, Bürgschaften)
- Bewertungen von Unternehmensbeteiligungen, Fahrzeugen, Kunstwerken etc.
- Informationen zu Erbschaften oder Schenkungen (ggf. mit Nachweisen)
- Erstellung eines geordneten Vermögensverzeichnisses
Diese Unterlagen helfen, spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden und die Berechnung des Zugewinnausgleichs nachvollziehbar zu gestalten.
Beispiel: Einfaches Vermögensverzeichnis
Ein Vermögensverzeichnis sollte alle Vermögenspositionen und Verbindlichkeiten vollständig und nachvollziehbar aufführen. Beispielhaft:
- Bankguthaben: Sparkasse Musterstadt – Girokonto: 5.000 €
- Wertpapiere: Deka Fonds, Depot 123456 – ca. 12.000 €
- Auto: VW Golf, EZ 2019 – Marktwert laut Schwacke: 10.500 €
- Immobilie: Eigentumswohnung, Musterstraße 1, Berlin – Marktwert: 320.000 €
- Schulden: Restdarlehen Immobilienkredit – 150.000 €
- Sonstiges: Ersparnisse im Bankschließfach – 3.000 €
Tipp: Ergänzen Sie das Verzeichnis jeweils für die drei relevanten Stichtage (Eheschließung, Trennung, Zustellung Scheidungsantrag).